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ihm angerufen würde; ebenso solle der Bischof ihm, dem Herzog,
als seinem rechten Herrn und Bogt getreu und dienstlich sein und
des Vergangenen nicht ferner gedenken; der Bischof solle sodann
den Herzog ans dem Banne bringen, ihm und seinen Brüdern
das Schloß Person (Pergine) abtreten mit allem, was znm
Schlosse gehöre und darin sei, wogegen der Herzog ihm das
Schloß Malconsin H zu Trient zurückzugeben und in seine Stadt
und Bisthum wieder einzusetzen habe; nachdem dies geschehen,
solle der Bischof dem Herzog Friedrich huldigen und schwören,
ihm und seinen Brüdern, mit der genannten Feste Malconsin,
und mit Riva, Tenno und allen anderen, die zum Gotteshaus
von Trient gehören, als einem Herrn und Vogt des Gotteshauses.
Wenn alles das vollführt und verbrieft, so solle der Herzog dem
Bischöfe das Haus genannt Silfs (Silva) abtreten. Es folgen
dann noch Bestimmungen über Geldentschädigungen und andere
nebensächliche, wobei es auch heißt, daß der Herzog dem Bischof
von Trient seine Pontificalien, Jnsuln und Stäbe, und desgleichen
seine Gewänder und Bücher wiedergeben solle. Herzog Friedrich
hatte nämlich bei seinem Abzüge von Trient alles werthvolle
Eigenthum Georgs mit sich genommen, seine reichgestickten Prie
stergewänder, seine übrige Kleidung, sein kostbares Tafelgeräth
und ähnliche Gegenstände, auch seine Bücher. Es findet sich dar
über ein Verzeichniß 2), welches auch vom culturgeschichtlichen
Geschichtspunkt sehr interessant ist, weil es von den Kunstschätzcn
und dem wissenschaftlichen Besitzthume eines geistlichen Herren
jener Zeit uns einen Begriff gibt.
Beide Theile gingen in der That auf diesen Schiedsspruch
ein; Georg kehrte in sein Bisthum zurück und der Herzog räumte
ihm die Festen, die er besetzt gehalten hatte, wieder ein. Bei
dieser Gelegenheit trafen beide in Riva zusammen, und hier war
es, wo Georg nach der Beschuldigung des Herzogs Friedrich
1) Gewöhnlich genannt Castel del buon Consiglio.
2 ) Abgedruckt bei Brandts 325.