Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

407 
ihm angerufen würde; ebenso solle der Bischof ihm, dem Herzog, 
als seinem rechten Herrn und Bogt getreu und dienstlich sein und 
des Vergangenen nicht ferner gedenken; der Bischof solle sodann 
den Herzog ans dem Banne bringen, ihm und seinen Brüdern 
das Schloß Person (Pergine) abtreten mit allem, was znm 
Schlosse gehöre und darin sei, wogegen der Herzog ihm das 
Schloß Malconsin H zu Trient zurückzugeben und in seine Stadt 
und Bisthum wieder einzusetzen habe; nachdem dies geschehen, 
solle der Bischof dem Herzog Friedrich huldigen und schwören, 
ihm und seinen Brüdern, mit der genannten Feste Malconsin, 
und mit Riva, Tenno und allen anderen, die zum Gotteshaus 
von Trient gehören, als einem Herrn und Vogt des Gotteshauses. 
Wenn alles das vollführt und verbrieft, so solle der Herzog dem 
Bischöfe das Haus genannt Silfs (Silva) abtreten. Es folgen 
dann noch Bestimmungen über Geldentschädigungen und andere 
nebensächliche, wobei es auch heißt, daß der Herzog dem Bischof 
von Trient seine Pontificalien, Jnsuln und Stäbe, und desgleichen 
seine Gewänder und Bücher wiedergeben solle. Herzog Friedrich 
hatte nämlich bei seinem Abzüge von Trient alles werthvolle 
Eigenthum Georgs mit sich genommen, seine reichgestickten Prie 
stergewänder, seine übrige Kleidung, sein kostbares Tafelgeräth 
und ähnliche Gegenstände, auch seine Bücher. Es findet sich dar 
über ein Verzeichniß 2), welches auch vom culturgeschichtlichen 
Geschichtspunkt sehr interessant ist, weil es von den Kunstschätzcn 
und dem wissenschaftlichen Besitzthume eines geistlichen Herren 
jener Zeit uns einen Begriff gibt. 
Beide Theile gingen in der That auf diesen Schiedsspruch 
ein; Georg kehrte in sein Bisthum zurück und der Herzog räumte 
ihm die Festen, die er besetzt gehalten hatte, wieder ein. Bei 
dieser Gelegenheit trafen beide in Riva zusammen, und hier war 
es, wo Georg nach der Beschuldigung des Herzogs Friedrich 
1) Gewöhnlich genannt Castel del buon Consiglio. 
2 ) Abgedruckt bei Brandts 325.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.