Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Allein Entscheidendes konnten sie nicht herbeiführen und schlossen 
auch am 25. October 1380 wieder einen Waffenstillstand mit 
dem Herzog, der immer wieder erneuert wurde, bis am Ende 
durch Vermittlung König Wenzels von Böhmen am 24. Januar 
1382 ein Friede daraus wurde, in welchem die Rosenberger 
jeder Hülfeleistung für den Grafen Schaumberg entsagten. Mittler 
weile, von den Rosenbergern durch ihren Waffenstillstand verlassen, 
hatte auch Graf Heinrich sich zu einem solchen gezwungen gesehen. 
Dieser Waffenstillstand wurde am 12. Januar abgeschlossen und 
setzte fest, daß in der nächstkünftigen Fastenzeit in Linz oder Wels 
ein Friedenscongreß statt finden solle, zu welchem Herzog Albrecht 
und Graf Heinrich beide persönlich erscheinen und jeder drei ihrer 
Freunde oder Räthe als Schiedsrichter mitbringen sollten. Was 
diese Schiedsrichter bestimmten, dem sollten sich beide Theile 
unterwerfen; könnten aber die sechs Herren sich nicht einigen, so 
solle Herzog Leopold als Obmann die Entscheidung geben. Zur 
Sicherheit dessen, daß sich der Graf dem Schiedsrichterspruche 
unterwerfe, wies er dem Herzoge ein Unterpfand an von zwölftausend 
Pfund Wiener Pfennige auf die Schlösser Viechtenstein, Haibach, 
Ober- und Niederwesen mit aller Zugehörung und allen Rechten, 
welche die Pfandbriefe des Bischofs von Passa» answiesen. Die 
Pfleger des Grafen auf diesen Schlössern stellten dafür eine 
schriftliche Versicherung aus, daß sie diese Schlösser dem Herzog 
überliefern würden, wenn der Graf wider sein Versprechen nicht 
auf dem Congreß erschiene oder dem Ansspruche der Schieds 
richter nicht nachkäme. Der Herzog seinerseits verpflichtete sich 
ebenfalls zu einer Buße von zwölftausend Pfund Wiener Pfennige, 
und zwar wurde an Otto von Zelking der Befehl ertheilt, dem 
Grafen Heinrich das Schloß Neuburg am Inn mit der zuge 
hörigen Herrschaft im Fall versäumter Zahlung zu übergeben. 
Hierfür verlangte der Graf noch besondere Bürgschaft und es 
leisteten ihm diese Bürgschaft und verpflichteten sich zur Einlage 
rung in Linz sowie zur Ersetzung alles daraus hervorgehenden 
Schadens Johann von Liechtenstein, Heidenreich von Meißau,
	        

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