Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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1492 und 1493 erscheint er mehrmals als Siegler in unbedeu 
tenden steirischen Urkunden und war in dem letzteren Jahr mit 
Nicolaus und dessen Sohn Rudolf bei Kaiser Friedrichs Leichen- 
begängniß '). 
Auf diesen selben Andreas von Liechtenstein beziehen sich 
auch wahrscheinlich einige Nachrichten, die wir den Excerpten aus 
dem Archiv des Finanzministeriums verdanken, obwohl derselbe 
hier von Nicolsburg genannt wird. Einen Andreas dieses letzteren 
Hauses kennen die Genealogen nicht, noch haben wir unsrerseits 
etwas über ihn aufgefunden. 
Nach diesen Nachrichten scheint Andreas in den Kriegsdien 
sten des Kaisers Maximilian gestanden zu haben und besonders 
gegen Italien verwendet zu sein. Am 8. April beurkundete An 
dreas in einem öffentlich ausgestellten Reverse, daß ihn Seine 
Majestät König Maximilian zu höchst Ihrem Hauptmannn zu 
Görz mit sechs wohlgerüsteten Knechten und Pferden bestellt und 
aufgenommen und ihin das Schloß Görz zu verwesen anbefohlen 
habe; er gelobt dabei an Eidesstatt sich bei Verwaltung dieses 
ihm anvertrauten Amtes ganz besonders Sr. Majestät Bestes 
angelegen sein zu lassen. Es ist hierbei zu bemerken, daß ein 
Jahr vorher der letzte Graf von Görz gestorben war und Maxi 
milian nach Erbrecht von dem Lande, dessen Hauptstadt und 
Residenzschloß wir Andreas anvertraut sehen, Besitz ergriffen 
hatte. Am 6. Mai desselben Jahres wurde zwischen dem Kaiser 
und Andreas weiter bestimmt, daß der letztere die Hauptmann- 
schaft von Görz für 600 Gulden Rheinisch, die ihm Se. Maj. 
jährlich zusammt dem Heu von den Wiesen und der Roboth für 
Hauptmannssold und Burghut zu geben verordnet, ein Jahr lang 
innen haben und verwesen soll. Wenn er nach Ablauf dieser Zeit 
dabei nicht verbleibe, oder Sr. Majestät sich weiter mit ihm 
nicht vertragen möchte, so solle ihm Se. Majestät die Pflegschaft 
Rottenburg, wie er sie bisher inne gehabt, zustellen und ihn 
*) Mttheil. des histor. Vereins für Steierm. XI. 254. 255; Hor- 
mayr, a. a. O. 48.
	        

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