Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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1. soll ich ... . Wenzel die im Markgrafthum Mähren 
gelegene, an mich in Kraft des von weiland Fürsten Johann 
Adam von Liechtenstein hinterlassenen Testaments àào. 17. Juli 
1711 als ein Fideicommissum particulare lineae Philippinae 
gediehene, von mir auch bis anhero besessene Herrschaft Lunden- 
bürg, ohnerachtet der an mich nunmehro devolvirten großen und 
älteren Fideicommissorum noch fernerhin .... zu besitzen, 
zu nutzen und zu genießen in allweg befugt und berechtigt sein, 
wohingegen 
2. ich . . . Wenzel meines fürstl. Herrn Bruders Fürsten 
Emanuel Siebbert anstatt oben erwähnter Herrschaft Lundenburg 
in Conformität des unterm 1. Juni 1722 errichteten . . . Ver 
gleichs, als eine äquivalente Herrschaft die ebenfalls in der 
Markgrafschaft Mähren gelegene Herrschaft Kromau . . •. wie 
auch sammt dem zu Brünn ohnweit dem Fröhlicherthor gelegenen 
sogenannten Kromauer Haus abzutreten mich anheischig gemacht 
habe, so daß von nun an 
3. die Herrschaft Lundenburg zu allen künftigen Zeiten 
dem großen und altfürstlichen Fideicommiß, die Herrschaft Kromau, 
sammt dem Haus zu Brünn als ein Aequivalent considerirt 
und von mir, Fürst Emanuel und allen nachkommenden In 
habern des jüngeren Philippinischen Fideicommiß possedirt und 
im nexu des jüngeren Philippinischen Fideicommiß, Lundenburg 
aber im nsxu des alten Fideicommiß vinculirt werden sollen. 
So geschah es, und so kam Lundenburg zur Primogenitur 
und wurde Kromau der Hauptsitz des jüngeren Fideicommisses. 
Am 4. Februar 1760 schloß Fürst Wenzel noch einen 
anderen Vertrag ') mit Emanuel in Betreff der Hinterlassenschaft 
ihres Großvaters Hartmann. Wie oben 2 ) erzählt worden, hatte 
der alte Fürst Hartmann außer dem von ihm besessenen Majorat 
noch ein bedeutendes Vermögen hinterlassen, aus welchem er 
>) E. 60. 
ä) Bd. n., 373.
	        

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