Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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diese Dienste vielleicht vvn sehr zweifelhaftem Werthe waren. Es 
schien auch, als ob Frankreich nunmehr an einem Umsturz der 
pragmatischen Sanction am wenigsten Interesse haben könne. 
So hielt man sich wohl mit einigem Vertrauen an die Ver 
sicherungen, fand es aber doch für nöthig, durch einen hervor 
ragenden Botschafter von erprobter Geschicklichkeit den freund 
lich gezeigten Willen in einen ernstlichen und festen zu ver 
wandeln. 
Der Beschluß, den Fürsten Wenzel von Liechtenstein mit 
dieser Mission zu betrauen, war schon im Anfang des Jahres 
1737 gefaßt worden. Im März erhielt der Fürst bereits Gra 
tulationen, doch lehnte er sie vorläufig ab, weil wohl die Sache 
beschlossen, die Ernennung aber noch nicht erfolgt sei, doch 
gab er bereits zu derselben Zeit den Auftrag, in Paris eine 
Wohnung zu suchen. Am 27. August dieses Jahres erhielt die 
Bancalität den folgenden Befehl: „Demnach wir gnädig ent 
schlossen, unseren Kämmerer, General-Feldmarschall-Lieutenant und 
Obristen über ein Regiment Dragoner, Joseph Wenzel Fürsten von 
Liechtenstein, als unseren Botschafter an den königlich französischen 
Hof nächstens abzuschicken: Als haben wir auch gnädigst resolvirt, 
daß demselben zur Reis- und Ausstaffirung, auch Bestreitung 
deren Einzugsspescn 50,000 Gulden, und zwar dermalen gleich 
30,000 Gulden und die übrigen 20,000 gleich hernach, sobald 
möglich, allhier bezahlter, zur monatlichen Subsistenz 3000 oder- 
jährlicher 36,000 Gulden, dann zur Bestreitung derer kleinen 
Extraspesen, als da seind der Briefporto, die kleineren Illumi 
nationes, Tractationes und Freundesbezeugungen, welche im 
mediate nicht anbefohlen werden, die kleinere Hof- und Kammer 
trauer, die kleineren Lustreisen, die Neujahrs- und Audienzgelder, 
Regalien oder Discretiones, ohne denen Staffeten- und Couriers 
spesen, welche auf einschickende Berechnung besonders zu vergüten 
seien, 4000 Gulden und letztlichcn aus besonderen Bewegursachen 
et ex speciali noch andere 5000 Gulden jährlich seiner Ankunft 
in Paris anzufangen, so er zu dociren haben wird, ad locum
	        

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