Umrechnung und Abstempelung der Urkunden über
bestehende Kronenverbindlichkeiten gu erheben wäre.
Nachstehend eine SkiM der zur Sicherung dieses
Abgabenbezuges erforderlichen gesetzlichen Bestim
mungen:- - '
1. Alle Urkunden über bestehende Kronenver
bindlichkeiten sind innerhalb einer Frist von 6
Wochen nach dem Jnkraftreten des Währungsge-
setzeS einer- Amtsstelle vorzulegen.
2. Diese Amtsstelle nimmt die Umrechnung des
Krönenbetrages in Franken nach Maßgabe der
gesetzlichen Umrechnungsbestimmungen vor, trägt
den- Frankenbetrag, auf welchen die Urkunde ins
künftig lauten soll, in die Urkunde ein, und stem
pelt Letztere amtlich ab; Nur solchermaßen amtlich
abgestempelte Urkunden - bewahren die Rechtsbe
ständigkeit, der Forderung.
- 3'. Anläßlich der amtlichen Umrechnung und
Abstempelung- ist.eine Abgabe zu entrichten, die
sich.auf 5 % der Differenz beläuft, um welche der
amtlich in die-Urkunde eingetragene Frankenbe-
trqg hpnjenjgen Betrag überschreitet, der sich bei
Umrechnung nach. dem Kronenkurse der Zürcher
Börse am Tage der Veröffentlichung des Währungs-
g^etzes ergäbe.
.4. .Die' Landesregierung ist befugt, in berück
sichtigungswürdigen Fällen die Zahlung der Ab
gäben in drei Jahresraten zu gestatten.
- Jä! Der Ertrag. der Abgabe ist ausschließlich zur
Ddckung der Kosten der Währungsreform zu ver-.
wenden.
NB. Der Abgabesatz von 5 Prozent ist nur bei
spielshalber eingesetzt. Je günstiger für den Gläu
biger dys Gesetz das Umrechnungsverhältnis ge
staltet, desto höher kann der Abgabesatz bemessen
werden..
6. Rückwirkung der Währungsreform auf die land
schaftliche Sparkaffe.
Die zur Landesbank umzugestaltende landschäft-
liche Sparkasse wird durch die Währungsform,
falls bei- Bestimmung des Umrechnungsverhält
nisses die vorstehenden Bestimmungen Berücksich
tigung finden, hart in Mitleidenschaft gezogen.
Me Wirkungen der Kronenentwertung, die durch
die vorgeschlagene Umrechnungsart für die Spar
einleger zum Teile wenigstens gemildert würden,
kämen bei der Sparkasse konzentriert zur Geltung.
Der Gesamtbetrag der von der landschästlichen
Sparkasse' verwalteten Spargelder belief sich Ende
des Jahres 1914 auf ca. .7,25 Millionen Kronen.
Die während -der ganzen Kriegsdauer vor sich
gehende Umwandlung aller' Vermögenswerte in
Geld, die steigenden Erträgniffe des landwirtschaft
lichen Betriebes und die auch in eiryelnen andern
Erlverbszweigen vermehrten Gewinne und Ein
kommen haben zu einer, raschen Vermehrung des
Spargelderbestandes geführt. Zur' Zeit beläuft
sich dieser Bestand auf rund 20 Millionen Krö
nen. Der Gegenwert ist' in auf Kronen läuten
den Wertpapieren, - in ebenfalls auf Kronen lau
tenden Bankguthaben uNd und.-in Hypotheken an
gelegt. Die günstige landwirtschaftliche Konjunktur
und die zur Zeit reichlich gegebene Möglichkeit,
Hypothekarkredit bei Privaten'zu .einem billigeren
Zinsfüße -als dem der- Sparkasse' zu erhalten,
haben namentlich in jüngster Zeit- zu rascher-Til
gung der Hydothekarschulden bei der Sparkasse
geführt; die Anlagen der Sparkasse in Hypothe
ken schmelzen stark zusammen und erreichen zur
Zeit kaum noch den Betrag von zwei Millionen
Krönen.
Die Grundsätze, welche das zu erlassende Lan
desgesetz generell für die Umrechnung bestehender
Kronenverbindlichkeiten in Franken aufstellen wird,
iverden auch auf die Umrechnung der Spargeldein-
ägen Anwendung finden. Je günstiger diese Grund
ätze für den Gläubiger ausfallen, je weiter sich
»er Umrechnungskurs vom Tageskurse der Krone
im Zeitpunkte der Umrechnung- entfernt, desto
größer die sich hieraus für die Sparkasse ergebende
.Unterbilanz. Die voraussichtliche Unterbilanz zif-
fermäßig zu berechnen; ist im Augenblicke nicht
möglich. Die Berechnung würde voraussetzen:
. a) eine Statistik darüber, ein wie großer Teil
der heute von der Sparkasse Verivalteten Spar
guthaben noch aus Einzahlungen besteht, die- vor
oem 1. August. 1914 geleistet wurden; -
b) eine Statistik, aus der ersichtlich wäre, wel-.
ch'en Anteil am heute verwalteten Spärgelder-
bestande die Spargeldereinzahlungen während je
des einzelnen Monats der Kriegsjahre haben;
o) Kenntnis der gesetzlich erst zu erlassenden Be
stimmungen über die Umrechnung bestehender
Kronenverbindltchkeiten in Franken.
Da diese'Unterlagen zur Zeit nicht vorhanden
sind, so muß von einer Berechnung Abstand ge
nommen werden, und die nachstehenden Ausfüh
rungen haben lediglich den Charakter eines Bei
spiels, durch welches die Entstehung der Unter
bilanz veranschaulicht iverden soll.
Zum gegenwärtigen Tageskurs von ca. 12 Fr.
für 100 Kr. ergäben die runo 20 Millionen Kronen
Sparguthaben eine Verbindlichkeit der Kasse in
der Höhe von 2,4 Millionen Fr. Es sei beispiels
weise angenoinmen, daß die Umrechnung des Spar
gelderbestandes nach Maßgabe der m Aussicht
genommenen gesetzlichen Bestimmungen' einen
Durchschnitt von 35 Fr. für 100 Kr. ergäbe.
Unter dieser Voraussetzung ivären die 20 Millionen
Kronen mit 7 Millionen Fr. in die neue, in
Franken zu. erstellende Kassenbilanz einzusetzen.
Die für die Gläubiger, die Spareinleger, günstige