Volltext: Gutachten des Professors Dr. Julius Landmann in Basel über die Frage der Einführung der Frankenwährung in Liechtenstein

Umrechnung und Abstempelung der Urkunden über 
bestehende Kronenverbindlichkeiten gu erheben wäre. 
Nachstehend eine SkiM der zur Sicherung dieses 
Abgabenbezuges erforderlichen gesetzlichen Bestim 
mungen:- - ' 
1. Alle Urkunden über bestehende Kronenver 
bindlichkeiten sind innerhalb einer Frist von 6 
Wochen nach dem Jnkraftreten des Währungsge- 
setzeS einer- Amtsstelle vorzulegen. 
2. Diese Amtsstelle nimmt die Umrechnung des 
Krönenbetrages in Franken nach Maßgabe der 
gesetzlichen Umrechnungsbestimmungen vor, trägt 
den- Frankenbetrag, auf welchen die Urkunde ins 
künftig lauten soll, in die Urkunde ein, und stem 
pelt Letztere amtlich ab; Nur solchermaßen amtlich 
abgestempelte Urkunden - bewahren die Rechtsbe 
ständigkeit, der Forderung. 
- 3'. Anläßlich der amtlichen Umrechnung und 
Abstempelung- ist.eine Abgabe zu entrichten, die 
sich.auf 5 % der Differenz beläuft, um welche der 
amtlich in die-Urkunde eingetragene Frankenbe- 
trqg hpnjenjgen Betrag überschreitet, der sich bei 
Umrechnung nach. dem Kronenkurse der Zürcher 
Börse am Tage der Veröffentlichung des Währungs- 
g^etzes ergäbe. 
.4. .Die' Landesregierung ist befugt, in berück 
sichtigungswürdigen Fällen die Zahlung der Ab 
gäben in drei Jahresraten zu gestatten. 
- Jä! Der Ertrag. der Abgabe ist ausschließlich zur 
Ddckung der Kosten der Währungsreform zu ver-. 
wenden. 
NB. Der Abgabesatz von 5 Prozent ist nur bei 
spielshalber eingesetzt. Je günstiger für den Gläu 
biger dys Gesetz das Umrechnungsverhältnis ge 
staltet, desto höher kann der Abgabesatz bemessen 
werden.. 
6. Rückwirkung der Währungsreform auf die land 
schaftliche Sparkaffe. 
Die zur Landesbank umzugestaltende landschäft- 
liche Sparkasse wird durch die Währungsform, 
falls bei- Bestimmung des Umrechnungsverhält 
nisses die vorstehenden Bestimmungen Berücksich 
tigung finden, hart in Mitleidenschaft gezogen. 
Me Wirkungen der Kronenentwertung, die durch 
die vorgeschlagene Umrechnungsart für die Spar 
einleger zum Teile wenigstens gemildert würden, 
kämen bei der Sparkasse konzentriert zur Geltung. 
Der Gesamtbetrag der von der landschästlichen 
Sparkasse' verwalteten Spargelder belief sich Ende 
des Jahres 1914 auf ca. .7,25 Millionen Kronen. 
Die während -der ganzen Kriegsdauer vor sich 
gehende Umwandlung aller' Vermögenswerte in 
Geld, die steigenden Erträgniffe des landwirtschaft 
lichen Betriebes und die auch in eiryelnen andern 
Erlverbszweigen vermehrten Gewinne und Ein 
kommen haben zu einer, raschen Vermehrung des 
Spargelderbestandes geführt. Zur' Zeit beläuft 
sich dieser Bestand auf rund 20 Millionen Krö 
nen. Der Gegenwert ist' in auf Kronen läuten 
den Wertpapieren, - in ebenfalls auf Kronen lau 
tenden Bankguthaben uNd und.-in Hypotheken an 
gelegt. Die günstige landwirtschaftliche Konjunktur 
und die zur Zeit reichlich gegebene Möglichkeit, 
Hypothekarkredit bei Privaten'zu .einem billigeren 
Zinsfüße -als dem der- Sparkasse' zu erhalten, 
haben namentlich in jüngster Zeit- zu rascher-Til 
gung der Hydothekarschulden bei der Sparkasse 
geführt; die Anlagen der Sparkasse in Hypothe 
ken schmelzen stark zusammen und erreichen zur 
Zeit kaum noch den Betrag von zwei Millionen 
Krönen. 
Die Grundsätze, welche das zu erlassende Lan 
desgesetz generell für die Umrechnung bestehender 
Kronenverbindlichkeiten in Franken aufstellen wird, 
iverden auch auf die Umrechnung der Spargeldein- 
ägen Anwendung finden. Je günstiger diese Grund 
ätze für den Gläubiger ausfallen, je weiter sich 
»er Umrechnungskurs vom Tageskurse der Krone 
im Zeitpunkte der Umrechnung- entfernt, desto 
größer die sich hieraus für die Sparkasse ergebende 
.Unterbilanz. Die voraussichtliche Unterbilanz zif- 
fermäßig zu berechnen; ist im Augenblicke nicht 
möglich. Die Berechnung würde voraussetzen: 
. a) eine Statistik darüber, ein wie großer Teil 
der heute von der Sparkasse Verivalteten Spar 
guthaben noch aus Einzahlungen besteht, die- vor 
oem 1. August. 1914 geleistet wurden; - 
b) eine Statistik, aus der ersichtlich wäre, wel-. 
ch'en Anteil am heute verwalteten Spärgelder- 
bestande die Spargeldereinzahlungen während je 
des einzelnen Monats der Kriegsjahre haben; 
o) Kenntnis der gesetzlich erst zu erlassenden Be 
stimmungen über die Umrechnung bestehender 
Kronenverbindltchkeiten in Franken. 
Da diese'Unterlagen zur Zeit nicht vorhanden 
sind, so muß von einer Berechnung Abstand ge 
nommen werden, und die nachstehenden Ausfüh 
rungen haben lediglich den Charakter eines Bei 
spiels, durch welches die Entstehung der Unter 
bilanz veranschaulicht iverden soll. 
Zum gegenwärtigen Tageskurs von ca. 12 Fr. 
für 100 Kr. ergäben die runo 20 Millionen Kronen 
Sparguthaben eine Verbindlichkeit der Kasse in 
der Höhe von 2,4 Millionen Fr. Es sei beispiels 
weise angenoinmen, daß die Umrechnung des Spar 
gelderbestandes nach Maßgabe der m Aussicht 
genommenen gesetzlichen Bestimmungen' einen 
Durchschnitt von 35 Fr. für 100 Kr. ergäbe. 
Unter dieser Voraussetzung ivären die 20 Millionen 
Kronen mit 7 Millionen Fr. in die neue, in 
Franken zu. erstellende Kassenbilanz einzusetzen. 
Die für die Gläubiger, die Spareinleger, günstige
	        

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