Volltext: Liechtenstein in Europa

Nun hatte Liechtenstein im Rahmen der konstitutionellen Monarchie eine erneuerte Verfassung erhalten, die bis 1921 gültig blieb128: die monarchische Tradition und das neue politische Bewusstsein der Liechtensteiner hatten sich durch das Geschick Hausens zu einem Kompromiss gefunden. Geiger hat mit Recht darauf hingewiesen, dass man über manche Ordnungen im Deutschen Bund hinausgelangt war129. Man wird aber andererseits doch die immensen Schwierig­ keiten sehen müssen, die einer Lösung entgegenstanden. Der Fürst blieb an erster Stelle der Mann des Wiener Hofes — die Rücksicht­ nahme auf die österreichischen Entwicklungen war seit 1815 notge­ drungen gewachsen; sie hatten durch die Zollverträge einen neuen Höhepunkt erreicht. Ohne Frage konnte Johann II. nur in einem begrenzten Rahmen entgegenkommen, ohne seine eigene österrei­ chische Position zu gefährden. Das galt noch in einer zweiten Hin­ sicht: für den gewaltigen Hausbesitz war der Fürst ein zwar moder­ nisierungswilliger, aber doch patriarchalischer Herr geblieben130. Auch hier durfte er die Spannungen zu seiner souveränen Herrschaft nicht zu gross werden lassen. Schliesslich blieb die Ferne des Landes­ herrn ein Problem für Liechtenstein, das die Verfassung bestimmte. So war der Verfassungskompromiss von 1862 eine bedeutende Lei­ stung, auch wenn die herrschaftlich-monarchischen Elemente sehr stark blieben131. Hausen, der schon vor dem Verfassungskompromiss die Rolle des konstitutionellen Ministers angenommen hatte, wurden als weitere Regierungsmitglieder der Vaduzer Bürgermeister Johann Georg Mar­ xer und der Gampriner Vorsteher Franz Joseph Kind beigegeben. Karl Schädler wurde Präsident des neuen Landtags. Allenthalben war man zufrieden, zumal gleichzeitig ein wirtschaftlicher Auf­ 128 Herbert Wille, Die Verfassung von 1921 — Parteien und Kirche, in: Müller (Hg.), Fürstentum Liechtenstein, S. 63—91. 120 Geiger, Geschichte, S. 302—304. ,so Es scheint, dass Johann II. nicht die ausgeprägt politischen Züge hatte wie sein Vorgänger Alois II. — er war eher ein Freund der Künste und ein grosser Gutsherr, ein milder Landesvater als ein ausgeprägter Politiker. All dies er­ leichterte ohne Frage die Evolution der liechtensteinischen Verfassung. Zum Besitz des Hauses Liechtenstein vgl.: F. Kraetzl, Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtenstein'sche Güterbesitz, *1873, e1914. 191 Am 29. Oktober 1862 fand die Eröffnung des neuen Landtags in einer aus­ geprägt patriotischen Atmosphäre statt. 95
	        

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