österreichischen Bundestagsgesandtschaft an und passte in den Kreis Schwarzenbergs und des Wiener Neoabsolutismus. Alois II. wusste ohne Frage, was er mit dieser Ernennung tat — Linde gewann auch bestimmenden Einfluss auf den unerfahrenen Thronfolger. Wie allenthalben in Deutschland suchte die Regierung auch in der Folge in Liechtenstein die politische Lethargie durch wirtschaftliche Erfolge zu kompensieren; es zeugt abermals vom grossen Geschick Alois' II., dass er den Erlass zur Beseitigung der konstitutionellen Errungenschaften mit dem Vertrag vom 5. Juni 1852 koppeln konnte, der den Zollanschluss an Österreich festlegte und damit grundlegende Hemmnisse für die ökonomische Entwicklung Liechtensteins besei tigte113. Der Vorgang bedeutete aber auch eine Distanzierung vom preussisch bestimmten Deutschen Zollverein. Das widersprach der bisherigen Haltung der Liechtensteiner, die einen allgemeinen Deut schen Zollverein dem Anschluss an Österreich vorzogen. Es wird sich zeigen, dass dahinter ein guter politischer Instinkt gestanden hatte. Liechtenstein konnte allerdings aus dem Vertrag beträchtliche Vorteile gewinnen, da Österreich sich von dieser kleinen Partner schaft eine Werbewirkung versprach, die die preussischen Vorteile durch den Zollverein ausgleichen sollte. Überdies kompensierte der Zollvertrag die beträchtlichen Steuerausfälle nach 1848. Der Zollvertrag Hess die k. k. Finanzbeamten an die Schweizer Grenze vorrücken: die Präsenz der österreichischen Staatsmacht im Lande bedeutete auch eine Stabilisierung der liechtensteinischen Obrigkeit. Diese sah strikt auf die formale Wahrung der Souveräni tät, aber es war unverkennbar, dass das Ubergewicht Österreichs wuchs — kein Zufall, denn die Entscheidung war auch ein Ausfluss der schwarz-gelben Haltung des Fürsten, der sich dem Kurs von Schwarzenberg und Bruck anschloss. Die Konsequenz war die Uber- tragung der österreichischen Steuer- und Staatsmonopolsysteme, der Anschluss an die österreichischen Handelsverträge, die die gesetz geberischen Abhängigkeiten ergänzten und ausbauten. Trotz dieser vordergründigen Souveränitätsminderung bedeutete der Zollvertrag einen weiteren entscheidenden Schritt zur staatlichen Konsolidierung: die Garantie eines Mindesteinkommens aus Zöllen 113 Geiger, Geschichte, S. 185—214. — Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 358—388. — A. Hager, Aus der Zeit der Zoll- und Wirtschaftsunion zwischen Österreich und Liechtenstein von 1852—1919, in: JBL 61 (1961), S. 25—58. 89