Zeit die EMRK und die hiezu von den Strassburger Organen ent wickelte Spruchpraxis zur Konkretisierung und Auslegung von liech tensteinischen Rechtsvorschriften herangezogen.86 So hat er u.a. fest gehalten, dass die Rückwirkung von strafrechtlichen Bestimmungen jedenfalls den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wie sie in Art. 7 Abs. 1 EMRK ihren Niederschlag gefunden haben, widerspreche.87 In einer jüngeren Entscheidung schliesslich hat der Staatsgerichtshof festge halten, dass sich aus den Art. 6 Abs. 1 und 13 EMRK ergebe, dass «das verfassungsmässige Beschwerderecht nicht nur formeller Art sein» dürfe, «sondern einen tatsächlichen; wirksamen Gehalt haben» müsse, «so dass Entscheidungen innert angemessener Frist erfol gen...»88 Erfreulich ist es schliesslich, vermerken zu dürfen, dass der Staatsgerichtshof seine frühere Praxis, wonach das Recht zur Beschwerdeführung (Art. 43 Verf.) nur den Landesangehörigen zu stehe,89 änderte und festhielt, dass aufgrund von Art. 1 EMRK die in den Artikeln 6 Abs. 1 und 13 EMRK niedergelegten Rechte zur Einlegung einer wirksamen Beschwerde bei einer nationalen Instanz den Landesangehörigen wie den Ausländern züstehen.90 Art. 31 (Gleichheitssatz) und Art. 43 Verf. seien inskünftig im Lichte der EMRK auszulegen. 86 Vgl. dazu StGH 1981/14 vom 9. Dezember 1981, in: LES 1982, 169, wo der StGH zur Frage, ob die Landesgrundverkehrskommission ein «Gericht» sei, auch auf Artikel 6 EMRK Bezug nahm, die-Frage'dann schlussendlich jedoch, da die Konvention damals'„'(9;12., 81) noch nicht ratifiziert .war,- allein nach den geltenden liechtensteinischen Bestimmungen entschied; vgl. des weiteren.das Gutachten des Staatsgerichtshöfes vom' 30.-10. 1980, StGH 1980/9, wo er zur Auslegung von Artikel .99 . < Absatz '2 , Verfassung die Spruchpraxis der: Euro päischen Kommission für Menschenrechte und des Gerichtshofes heranzog (ver öffentlicht in: LES 1982, 9).: 87 StGH 1981/18 (Beschlüss) vom 10. 2. 1981, in: LES 1983, 43; StGH 1982/36 vom 1. 12. 1982, in: LES 1983, 107ff. 88 StGH 1982/31/V vom lo! 2. 1983, in: LES 1983, 118f. 88 Siehe Anni. 9. 80 Siehe Anm. 11. 250