Volltext: Liechtenstein in Europa

d) Wiedereingliederungsfonds des Europarates Als Mitglied dieser Organisation mit Sonderstatut hat Liechtenstein Sitz und Stimme in seinen Organen (Direktionskomitee und Verwal­ tungsrat) und nimmt an den meisten Sitzungen teil.33 3. Europäische Übereinkommen v Bevor Liechtenstein Mitglied des Europarates wurde, war es bereits neun Übereinkommen des Europarates beigetreten. Heute ist es Ver­ tragspartei von 29 Europaratsübereinkommen und Protokollen (siehe Anhang). Diese Anzahl mag in Anbetracht der 113 Europaratsüber­ einkommen nicht gross erscheinen. Es ist aber zu bedenken, dass die durchschnittliche Anzahl von Ratifikationen pro Mitgliedsland un­ ter 50 liegt und dass Liechtenstein das jüngste Mitgliedsland ist und an der Ausarbeitung der meisten Konventionen nicht teilnehmen konnte. Die wichtigste von Liechtenstein ratifizierte Konvention ist die Europäische Menschenrechtskonvention, der alle Mitgliedsländer bei­ getreten sind. Die liechtensteinische Beitrittsurkunde wurde am 8. Sep­ tember 1982 hinterlegt, wobei gleichzeitig die Erklärungen abgege­ ben wurden, dass Liechtenstein das Individualbeschwerderecht zu- lässt sowie die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg als obligatorisch anerkennt. Damit ist es für jeden Liechtensteiner möglich geworden, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges seine Beschwerde direkt an die Europäische Kommission für Menschenrechte in Strassburg zu rich­ ten. Bisher ist noch keine liechtensteinische Beschwerde zugelassen worden. Als Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention und als Mitglied des Europarates ist für Liechtenstein je ein Mitglied in der Europäischen Menschenrechtskommission und im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.34 33 Siehe dazu: «Bericht und. Antrag der Fürstlichen .Regierung an den Hohen Land­ tag betreffend den Beitritt zum Wiedereingliederungsfonds des Europarates» vom 22. Oktober 1975. 34 Mitglied für Liechtenstein in der Europäischen Menschenrechtskommission ist Dr. Gerard Batliner und im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Pro­ fessor Ronald MacDonald, ein kanadischer Experte für Menschenrechte. 212
	        

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