Volltext: Liechtenstein in Europa

sekretär des Europarates den formellen Wunsch des Fürstentums Liechtenstein zum Ausdruck, entsprechend Artikel 4 des Statutes des Europarates vom Ministerkomitee eingeladen zu werden, dem Europa­ rat als Mitglied beizutreten.28 Die Aussenminister der Mitgliedslän­ der des Europarates haben dann in ihrer; Sitzung vom 24. November 1977 den liechtensteinischen Wunsch erstmals erörtert und «mit Be­ friedigung das durch das Fürstentum Liechtenstein bekundete In­ teresse, der Organisation beizutreten, zur Kenntnis genommen». Das Ministerkomitee beschloss daraufhin, die verfahrensmässig vor­ gesehene Stellungnahme der Parlamentarischen Versammlung zur Frage der Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein einzuholen. Das Büro der Parlamentarischen Versammlung beschloss, die Poli­ tische Kommission und die Kommission für Nichtmitgliedstaaten mit der Frage des liechtensteinischen Beitritts zu befassen. Beide Kommissionen legten dem Plenum der Parlamentarischen Versamm­ lung die Aufnahme des Fürstentums Liechtenstein in den Europarat befürwortende Berichte und Anträge vor. Die Parlamentarische Ver­ sammlung führte am 28. September 1978 anlässlich des zweiten Teils der 33. Session eine Debatte anhand der vorgelegten Berichte durch. Nach ausgedehnten Diskussionen mit divergierenden Ansichten, bei denen vor allem Fragen im Zusammenhang mit der Kleinstaatlich­ keit, der Einführung des Frauenstimmrechts auf Landesebene und dem liechtensteinischen Gesellschaftswesen im Vordergrund standen, verabschiedete das Plenum mit überwältigender Mehrheit eine Stel­ lungnahme zugunsten der Aufnahme des Fürstentums Liechtenstein als Vollmitglied in den Europarat.29 Das Ministerkomitee des Europa­ rates auf Ebene der Ständigen Vertreter fasste daraufhin am 13. No­ vember 1978 den Beschluss, Liechtenstein einzuladen, Mitglied des Europarates zu werden, und setzte die Zahl der Vertreter Liechten­ steins in der Parlamentarischen Versammlung auf zwei fest.30 Der Landtag gab am 15. 11. 1978 seine Zustimmung zum Beitritt. Damit konnte Regierungschef. Hans Brunhart am 23. November 1978 die Beitrittsurkunde in Strassburg hinterlegen, wodurch Liechtenstein mit gleichem Datum Vollmitglied wurde. 28 Siehe dazu: «Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Hohen Land- . tag betreffend den :Beitritt 
des. Fürstentums Liechtenstein zum Statut des Europa­ rates» vom 14. November 1978. 29 Siehe dazu: «Avis N° 90 (1978)» der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. 80 Siehe dazu: «Resolution (78) 48» des.Ministerkomitees des Europarates. 208
	        

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