Volltext: Liechtenstein in Europa

und wie sie zwischen dem parlamentarischen und dem Regierungs­ organ dieser Organisation verteilt werden sollten. Das schliesslich, verabschiedete Statut des Europarates war dann Ergebnis eines Kom­ promisses der divergierenden Staatenmeinungen, der eher den klein­ sten gemeinsamen Nenner darstellte. Innerhalb eines Jahres nach seiner Gründung umfasste der Europarat bereits 14 Staaten (zu den Gründungsstaaten kamen: Griechenland, Island, Türkei, Bundesrepu­ blik Deutschland). Die Art der Konzeption einer europäischen Eini­ gung blieb die Hauptfrage, die sich auch in den ersten Jahren nach der Gründung im Rahmen des Europarates stellte. Den Staaten und politischen Persönlichkeiten, die eine wirtschaftliche und politische Union forderten, standen jene gegenüber, die eine Form der loseren europäischen Zusammenarbeit suchten. Versuche, einem grösseren Integrationswunsch durch Änderung des Statuts oder durch die Mög­ lichkeit von Teilabkommen im Rahmen des Europarates entgegenzu­ kommen, scheiterten. Die integrationswilligeren Staaten begannen deshalb nach Zusammenschlüssen ausserhalb des Europarates zu suchen. So kam es 1951 zur Gründung der Europäischen Ge­ meinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)3, und 1957 wurde durch die Römer Verträge von 6 Staaten4 die Europäische Wirtschaftsgemein­ schaft gebildet. Durch die Ausgestaltung dieser supranationalen Or­ ganisation änderte der Europarat immer mehr seine Ausrichtung: Die Organisation, die ursprünglich als Hauptmotor der europäischen Einigung gesehen wurde, bekam immer mehr eine Brückenfunktiori zwischen den Staaten, die in den Europäischen Gemeinschaften zu­ sammengeschlossen waren und denen, die ausserhalb standen und einen loseren Zusammenschluss suchten, ohne supranationalen Cha­ rakter. In Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der Europarat im Laufe der Jahre seine Mitgliederzahl immer wieder erhöht, so dass heute 21 Staaten Mitglieder43 sind. Auch die vielen Konventionen, die vom Europarat ausgearbeitet wurden und denen in gleicher Weise Mitgliedsstaaten und Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen Ge­ meinschaften5 angehören, zeugen von der Brückenfunktion des Euro- 3 Vertrag vom 18. April 1951, am 25. Juli 1952 in Kraft getreten. 4 Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Nieder­ lande. 4a Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Bundesrepublik Deutsch­ land,. Griechenland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, : Lüxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen," Portugal, Spanien,'-Schweden, Schweiz, :Türkei, Ver­ einigtes Königreich. s Auch die Europäischen Gemeinschaften als Organisation sind .Vertragspartei von Konventionen des Europarates. 198
	        

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