Volltext: Liechtenstein in Europa

im europäischen Menschen in seiner Würde und Freiheit wurzelt? Wir werden auf die Frage gleich weiter eingehen. Sind die Grossmächte durch die KSZE zur grundsätzlichen Aufgabe ihres Grossmachtdenkens verpflichtet und die Kleinstaaten zur grund­ sätzlichen Aufwertung ihrer Souveränität aufgestiegen, so ist doch nicht zu verkennen, dass die Teilnahme an der KSZE die Kleinstaaten materiell gesehen vor grösste Opfer stellt. Ein Kleinstaat wie das Fürstentum Liechtenstein muss seine Energiereserven sicher unver­ hältnismässig ausschöpfen.37 II. Verfahrensfragen Es ist nicht zu übersehen, dass ein Staat wie Liechtenstein nicht nur in eigenem, sondern im Interesse aller Teilnehmer in Verfahrensfragen zur KSZE in einem besonderen Verhältnis steht. Liechtenstein ist un­ belastet im Konflikt. Es ist machtpolitisch kein ernster Faktor, ebenso wie die KSZE machtpolitisch keine Konflikte entscheiden kann, son­ dern nur 
qualitativ auf Konflikte einwirken kann. Die KSZE hat jedoch in Verfahrensfragen ein Vorgehen entwickelt, das die grund­ sätzliche souveräne Gleichheit aller Staaten durch eine Reihe von Massnahmen absichert. Die wichtigste von ihnen ist die Regel des Konsens. An der KSZE ergeben sich immer wieder Situationen, in denen die Interessen oder auch nur die Wünsche einzelner Staaten, besonders jener, die keinen bedeutenden Machtfaktor darstellen, unter Druck geraten. Der Druck kann zunehmen bis zu dem Punkt, wo implizit oder explizit die Gültigkeit der Regel des Konsensus oder auch der Rotation bedroht erscheint. Es wird etwa vorgeschlagen, eine Ab­ stimmung abzuhalten «nur um zu erfahren, was die Mehrheitsver­ hältnisse sind», in Wirklichkeit aber, um einzelne Staaten, die sich der allgemeinen Weisheit oder Kompromissfreudigkeit nicht beugen wollen, zu isolieren. 37 Das Fürstentum Liechtenstein beteiligt sich an den allgemeinen Kosten der Konferenz mit 0,20 °/o. Hinzu kommen die Auslagen für die Mitarbeit der Delegation. Zur Ausarbeitung der Vereinbarungen über die Aufschlüsselung der Beitragskosten (Blaues Buch, Punkt 90) hat Liechtenstein in entscheidender Weise durch seinen damaligen Delegierten Graf A. F. Gerliczy-Burian beige­ tragen. 187
	        

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