rieht einklagbar. Sie ist eine politisch bindende Absichtserklärung, den gegenwärtigen Zustand Europas allseits anzuerkennen und ihn nur mit friedlichen Mitteln in einer bestimmten, noch zufriedenstel lenderen Richtung zu ändern. Die Schlussakte ist wesentlich eine Feststellung der Bedingungen für die Entspannung und ein Programm für die Vertiefung der Entspännung in Europa. Als diese Absichts erklärung der Teilnehmerstaaten erfordert sie in erster
lXme Einhal tung der zehn Prinzipien und Durchführung aller darin ins Auge ge- fassten Massnahmen. 4. Diese Einhaltung, diese Durchführung und die Vertiefung des Ent spannungsprozesses wird mit der Schlussakte einklagbar, nicht vor einem Gericht, sondern vor dem oder den Nachfolgetreffen der KSZE. Ausgehend von diesen Bemerkungen muss man lernen, die Schluss akte mit einem rechten und einem linken Auge zu lesen. Die folgen den Ausführungen beabsichtigen den Blick hierfür zu schärfen. Nie mand der sich für den Zustand des geteilten Europa interessiert, kann von dieser Lektüre dispensiert werden.30 Und niemand sollte über rascht sein, wenn er hier dieselbe Dialektik wie im Blauen Blich vor findet, eine Dialektik zwischen feindlichen Rivalen und ihrer Sicher heit, zwischen möglichen Partnern und ihrer Kooperation, tiefer be sehen eine Dialektik, die innerhalb selbstzufriedener Systeme und eingemauerter Ideologie aufbricht, die den Bruch zwischen deren Staatsräson und Menschenrechten offenbart. Was im Blauen Buch als mögliche Themen der KSZE skizziert war, liegt in der Schlussakte als ausgefeiltes Programm; vor. Und es kann bei dem Abgrund, der zwischen beiden Teilen Europas vorläufig klafft, auch nicht über raschen, dass alles komplizierter wird. Zuerst muss die Garantie vor liegen, dass die Mauern halten,, dass nicht alles ins Rutschen kommt. 39 Ein Beschluss der Teilnehmerstaaten lautet: «Der Text der vorliegenden Schluss akte wird in jedem Teilnehmerstaat veröffentlicht, der ihn so umfassend wie möglich verbreitet und'bekanrit macht»,.Konferenz über.Sicherheit und.Zusam menarbeit in Europa, Schlussakte 1975, deutscher Text dortige Seite 71. Künftig zitiert Schlussäkte mit Seitenangabe;' Dementsprechend'wurde der Text der Helsinki Schlüssakte am 18. .Oktober 1975 im Liechtensteiner < Volksblätt und im Liechtensteiner Vaterland veröffentlicht.' Aiifgrund'-eirier ähnlichen Empfeh lung der Teilnehmerstaaten wurde auch das abschliessende Dokument des Madri-' der-Treffens nach Beschluss der Fürstlichen.Regierung, am >14. Januar 1984 in den liechtensteinischen; Tageszeitungen publiziert und- so jedem liechtensteini schen Haushalt zugänglich gemacht. 168