Volltext: Liechtenstein in Europa

schrittweise zu ihrem Vorhaben, zu dem, was man später, seine Kon­ tinuität voraussetzend, den KSZE-Prozess nennen wird.28 2. Die Helsinki-Schlussakte Eine eingehende Würdigung dieses Dokumentes würde den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen. Es mögen folgende Hinweise ge­ nügen: 1. Die Verfahrensregeln aus dem Blauen Buch, welche ja laut Be- schluss der Aussenminister für die Phasen 1—3 der Konferenz ohne­ hin gelten, werden auf alle zukünftigen Veranstaltungen der KSZE ausgedehnt. Ein unscheinbarer Absatz am Ende des operativen Teils der Schlussakte unterstellt also das ganze Geschehen dem, was wir die «Solidarität aller KSZE-Staaten mit den wesentlichen Interessen eines jeden, auch der kleinsten von ihnen» genannt haben. 2. Aus dem im Blauen Buch vorgesehenen Dokument über den Prin­ zipienkatalog wird ein Dokument, das alle Aufgabenstellungen der KSZE integriert, eben die Schlussakte.29 3. Die Schlussakte ist kein Friedensvertrag, wenn sie eingehalten und durchgeführt de facto auch die Wirkung eines solchen haben müsste. Sie ist vertragsrechtlich gesehen nicht verpflichtend, vor keinem Ge­ 28 Es lassen sich vorerst folgende Schritte unterscheiden: Zuerst wird das Blaue Buch als gemeinsam approbierte Schlussempfehlungen des Botschaftersalons den Aussenministerien der Teilnehmerstaaten zugeleitet. Es folgt der Konsens der Teilnehmerstaaten. Diese erklären sich bereit, mit der KSZE, wie in den Schlussempfehlungen der Vorbereitungsphase vorgesehen, zu beginnen. Dieser Konsens wird der Regierung Finnlands mit Annahme der Ein­ ladung an der Eröffnungsphase der Konferenz teilzunehmen, von jedem Staat einzeln mitgeteilt. In der Eröffnungsphase erteilen die Aussenminister den verbindlichen Auftrag für die Arbeitsphase der KSZE. Letztere findet gemäss dem Prinzip der Rota­ tion nicht mehr in Helsinki, sondern in Genf statt. Sie gilt der Ausarbeitung der vorgesehenen Dokumente gemäss Verfahrensregeln, Tagesordnung und Auf­ gabenstellung des Blauen Buches. Einer dritten Phase wird es vorbehalten, die erarbeiteten Dokumente — es han­ delt sich praktisch um ein Dokument, die Schlussakte — in ihrer Verbindlich­ keit zu prüfen und gegebenenfalls wiederum durch Konsens zu sanktionieren. Einem besonderen Ausschuss, dem Koordinations-Komitee der zweiten Phase, bleibt es vorbehalten, zu prüfen, in welcher Form eine Fortführung der KSZE- Verhandlungen über die 3. Phase hinaus angezeigt scheint. 29 Blaues Buch, Punkt 18. 167
	        

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