Volltext: Liechtenstein in Europa

kehr unter europäischen Staaten und ihren Bürgern sicherzustellen. Damit gibt sich unmissverständlich zu erkennen, welche Schikanen etwa bei Visumsausstellung, Eheschliessung, Arbeitsbedingung für Journalisten etc. noch zu überwinden sind. Wir können vorläufig darauf verzichten, den Abschnitt II im zweiten Kapitel des Blauen Buches, «wirtschaftliche Kooperation», zu betrachten. Mit all diesen Einschränkungen soll nun die Frage gestellt werden: ist das Kapitel 2 als Zusammenfassung der Aufgabenstellung für eine Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa befriedi­ gend oder unbefriedigend? Die 
Einheit des Vorhabens und die 
Möglichkeit einer missbräuchlichen dialektischen Interpretation dieser Einheit darf nicht verkannt wer­ den. Vergessen wir aber nicht, die ganze Tagesordnung der zukünf­ tigen KSZE steht unter einer grossen Klammer. Sie ergibt sich aus der Einleitung zum Prinzipienkatalog und lautet: «Die Kommission ist beauftragt, in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen jene grundlegenden Prin­ zipien zu erörtern und zu formulieren, die jeder Teilnehmerstaat zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit aller Teilnehmer­ staaten in seinen Beziehungen zu 
allen anderen Teilnehmerstaaten 
un­ geachtet ihrer politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Systeme zu achten und anzuwenden hat.»25 «Die zu formulierenden Prinzipien sollen in ein Dokument angemes­ sener Form aufgenommen werden ... Dieses soll die Entschlossenheit der Teilnehmerstaaten zum Ausdruck bringen, die Prinzipien in 
allen Aspekten ihrer gegenseitigen Beziehungen und Zusammenarbeit 
glei- chermassen und 
vorbehaltslos zu achten und anzuwenden, um 
allen Teilnehmerstaaten die Vorteile zu sichern, die sich aus der Anwen­ dung dieser Prinzipien 
durch alle ergeben.»26 Ist diese Sprache nicht klar? Bildet diese Einleitung zum Prinzipien- katalög nicht auch die eigentliche Weisung zum III. Abschnitt der 25 Blaues Buch, Punkt 17, Hervorhebung durch den Verfasser. 26 Blaues Buch, Punkt 18, Hervorhebung durch den Verfasser. 165
	        

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