Volltext: Liechtenstein in Europa

überhaupt nur noch Kleinstaaten gebe. So hat Olof Palme als schwe­ discher Ministerpräsident in einem Vortrag in Wien (am 15. April 1971) einleitend die erstaunliche Feststellung gemacht: «Versucht man eine Gliederung, so befindet man sich auf sicherem Grund, wenn man diejenigen Staaten als kleine oder Kleinstaaten bezeichnet, die sich nicht in die Gruppe der Supermächte einordnen lassen» (!). In der Ordnung der Vereinten Nationen ergibt sich nach der recht­ lichen Stellung folgende Abstufung: die 5 Vetomächte; die übrigen (vorübergehenden) Mitglieder des Sicherheitsrates; alle anderen Mit­ glieder.6 Nicht Mitglieder der UNO sind bis heute die sog. «Zwerg­ staaten». 6 Exkurs zum Problem der *souveränen Gleichheit aller Staaten, gross und klein»: Die Charta der Vereinten Nationen spricht in Art. 2 Ziff. 1 vom «Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder». In der klaren Theorie werden das Prinzip der Staatengleichheit (principle of equality of States, large and small) und das Prinzip der Selbstbestimmung (principle of self-determination), d. h. der Souveränität, als zwei verschiedene Prinzipien unterschieden. In Art. 2 Ziff. 2 der Charta erfolgt dann aber die Verbindung in der Formel der «souve­ ränen Gleichheit» (sovereign equality), die höchst problematisch ist. Diesem an die Spitze gestellten Grundsatz widerspricht schon sehr radikal die positiv­ rechtliche Ordnung: Vor allem die Privilegien, die in der Charta den Ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates eingeräumt worden sind (vgl. insbes. die Art. 27, 108 und 109). Nach der Gründung der UNO blieb die Frage der Mitglied­ schaft der Zwergstaaten zunächst in der Schwebe. In den siebziger und acht­ ziger Jahren wurden dann eine ganze Reihe von sehr kleinen Staaten aus an­ deren Kontinenten als Mitglieder aufgenommen, so dass heute die europäischen Zwergstaaten wohl keinem Widerspruch mehr begegnen dürften. Vgl. dazu die kritische Analyse im grossen Kommentar von Hans Kelsen, The Law of the United Nations, 1950, S. 50f. Das führende grosse Werk von Oppenheim/Lauterpacht stellt in § 116 (Bd. I, S. 241) mit Nachdruck fest: «legal equality must not be confused with political equality». Politisch seien die Staaten «in no manner equal»; es gilt vielmehr auch in der Staatengesellschaft die Grundnorm der «Animal Farm» von George Orwell, wonach «some are more equal than others». Trotz diesen Ungleichheiten, die sich als Folge der «natürlichen Ungleichheit» immer wieder durchsetzen, dürfe man die Verankerung des Grundprinzips der «souveränen Gleichheit» in der Charta der Vereinten Nationen als eine «land­ mark in the gradual modification of the traditional doctrine of equality of States» bezeichnen (so Oppenheim/Lauterpacht, Bd. I, S. 247). Bei allem viel­ gerühmten Realismus aber ist es doch unrichtig und unhaltbar, die Stellung der Zwergstaaten so darzustellen, wie es im bekannten Manual of International Law von George Schwarzenberger geschehen ist: Unter der Überschrift «Dimi­ nutive States», im Abschnitt über «Dependent States», wird in Bd. I auf S. 55 festgestellt: «In the nature of things, extremely small States such as Andorra, Liechtenstein, Monaco , and San Marino tend to fluctuate in a twilight region between independent and dependent international persons». Das ist eine un­ haltbare und gefährliche Verallgemeinerung. Auch mittlere und sogar grosse Staaten können im Bannkreis der Supermächte, vor allem der totalitären Super­ macht, in allerlei Abhängigkeiten hineingeraten; auch kleine und kleinste Staa­ ten dagegen aber haben sich in Freiheit zu behaupten vermocht. Jeder Fall muss individuell gewürdigt werden. 15
	        

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