Volltext: Liechtenstein in Europa

Wissenschaft findet sich etwa folgende Klassifizierung der souverä­ nen Staaten: — die Weltmächte oder Weltsupergrossmächte: Bis vor kurzem rechnete man nur die USA und UdSSR dazu; heute wird aber auch Rotchina dazugezählt und immer häufiger das mächtig auf­ strebende Japan; — die Grossmächte; — die Mittelstaaten; — die Kleinstaaten und — die sog. Zwergstaaten (wie etwa San Marino, die Vatikanstadt, Monaco, Liechtenstein, Nauru, Mauritius usw.). Das führende Werk über Völkerrecht von Oppenheim/Lauterpacht spricht von «very small, yet fully sovereign States».4 Die Abgrenzung ist wesentlich quantitativ: Wichtiger als die Grösse des Herrschaftsgebietes ist dabei die Bevölkerungszahl. Andere ver­ suchen nach dem Wirtschaftspotential abzustufen; wieder andere stel­ len auf das Potential an Atomwaffen ab. Man hat in neueren Werken als Kriterium der Souveränität des Staates gelegentlich die Verfü­ gungsgewalt über Atombomben bezeichnet!5 Sehr oft begegnet man übrigens heute — auch dies ein Zeichen der Resignation — der Feststellung, dass es neben den «Supermächten» gebrochen mit dem 1943 geschriebenen Aufsatz «Vom Sinn des Föderalismus», erschienen im Jahrbuch «Die Schweiz» der Neuen Helvetischen Gesellschaft, 1944, S. 44ff. Er wurde eingeleitet mit dem Credo: «Die Schweiz wird födera­ listisch sein oder sie wird nicht sein». In einem Europa unter totalitärer Herr­ schaft schien dieser Weckruf vielen als hoffnungslos optimistisch. Einige weitere Abhandlungen zu diesem Dauertraktandum, das sich immer wieder neu gestellt hat: Der Weg unseres Kleinstaates im Atomzeitalter (Rede zur Ustertag-Feier 1958); Föderalismus und Freiheit (im Sammelband «Erzie­ hung zur Freiheit», Schriftenreihe des Schweiz. Auslandsinstitutes, 1959, S. 771ff.); Schweiz — Europa — Menschheit, Selbstbehauptung und Mitverant­ wortung, (in: Schweizer Monatshefte 1960/61, S. 741ff.); die Grundordnung unseres Kleinstaates und ihre Herausforderung in der 2. Hälfte des 20. Jhdts. (in: Das Schweizerische Recht, Besinnung und Ausblick, Basel 1964, S. lff.); Der Kleinstaat und die Menschenrechte (Interview von Redaktor Häsler, Ex Libris 1976; Legitimation, Ordnung und Begrenzung der Macht im Kleinstaat, (im Sammelband «Macht und ihre Begrenzung im Kleinstaat Schweiz», Zürich 1981, S. 241ff.). 4 International Law, 6. A., Bd. I, S. 232. 5 Ist es nicht ein erschreckendes Blitzlicht auf die Situation der Welt, dass die Souveränität als letzte Entscheidungsgewalt, als oberste Rechtsautorität in dieser Weise umschrieben wird, — nach zwei Weltkriegen! 14
	        

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