AU -em Steriosraphifihen Verhanölungs-Sericht
aus -em Kriminalprozeß gegen Zranz Thönp, Niko Seck, -lnton Walser un- Ruöolf Larboye.
2. Ausgabe. . ' __ ^ Zreitag, 14. §ebr. 1-30.
Fortsetzung
Der Vertrag mit dem Barmer Bankverein hatte
folgenden Wortlaut:
Zwischen ;
1. Herrn Anton Walser, Kirchtaler in Vaduz,
2. Herrn Kornmerz.Rat Th. Hinsberg, Barmen,
3. dem Barmer Bankverein, tzinsberg, Fischer
& Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien in
Düsseldorf
kam heute folgende Vereinbarung zustande:
Mit privatschriftlichem Vertrage v. 29. 11. 26
haben die Herren Walser und Kommerzienrat
Hinsberg einen Gesellschaftsvertrüg geschlossen
zwecks Ausbeutung der Konzession einer ru
mänischen Klassentotterie, die von der Rumä
nischen Regierung Heyn Walser erteilt wer
den soll. .
Der Barmer Bankverein wird den Erwerb dieser 2
Konzession zu einem Teile'mitfinanzieren und
dabei von der Gruppe Hinsberg am Gewinn
— nicht am Verlust — dieses Geschäftes mit
beteiligt werden. Für seine Stellung im inter
nen Verhältnis gegenüber der beiden übrigen
Vertragsschließenden soll das Gesellschafts
recht des Deutschen bürgerlichen Gesetzbuches
in der aus diesem Vertrage sich ergebenden
Modifikation maßgebend sein. Für das Ver
hältnis sollen folgende Sonderbestimmungen
gelten:
1. Bankkredit:
Der Barmer. Bankverein wird Herrn Walser
nach Maßgabe der Voraussetzungen dieses
Vertrages einen Kredit gewähren in der Höhe
von bis zu RM. 300.000. Dieser Kredit ist
spätestens am 1. August 1927 rückzahlbar,
kann jedoch vom Kreditnehmer auch zu einem
früheren Termin jederzeit ganz oder. teilwei-
zurückgeführt werden.
Für den Kredit sind maßgebend, die Kon-i -
ditionen der Bankvereinigung für Rheinland
und Westfalen in Köln,' die derzeit die fol
genden sind: . .
An Zinsen werden gerechnet: 1% über
dem jeweiligen Reichsbank-Diskontsatz, ein
Sechstel Prozent Kreditprövifion pro Monat
und ein Achtel Prozent Umsatz-Provision, von
der- größeren Seite, mindestens 3/t. Prozent
pro Semester vom Kreditbetrage.
An Sicherheiten, stellt Herr Walser dem
Bankverein die selbstschuldnerische Bürgschaft
der Liechtenseinischen Landesbank, sowie sie
sich aus der Urkunde vom 28. November 1926
ergibt:
Die in dieser Urkunde vorgesehenen Abdek-
kungsmodalitäten für den^Kredit werden auch
zum Gegenstände dieses Vertrages gemacht.
Die liechtensteinische Landesbank ist ihrer -
seits „durch Rückgarantien gedeckt."
Konzession.
• Die zu erwerbende Konzession muß fol
gende Voraussetzung erfüllen, um eine geeig
nete Grundlage für die Finanzierung zu bil
den:
Als Dauer soll angestrebt-werden ein
Zeitraum von mindestens 7 Jahren, jeden
falls aber nicht weniger als 5 - Jahre. Die
Regierung muß den Konzessionären eine Mo
nopolstellung für Rumänien ' gewähren. Es
muß ferner die freie Einfuhr der notwendigen
Materialien und jederzeitige frei Geldaus
fuhr sowie Eindeckung der eingenommenen
Beträge in Schweizer Franken oder .einer
anderen stabilen geleistet werden. Die Kon
zession muß im übrigen die Vorbedingungen
im einzelnen erfüllen,, die in dem Briefe des
Herrn Bauer vom 24. November 1926 gerich
tet an Herrn Baron von Grünqu enthalten
sind. Dieser Brief wird in Abschrift dem vor
liegenden Vertrage als.'Anlage beigefügt,
Hinsichtlich der. Anstellung und Beschäf
tigung des Personals muß volle Bewegungs-