Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

Stenographischer 
Verhandlunss-Sericht 
i aus dem Kriminalprozeß gegen Franz Thönp, Niko Seck, -lnton Walser und Rudolf Larbone. 
LI. Ausgabe. Dienstag, 3. Dez. 1929. 
Ich komme nun zur 4. Pos., Bürgschaft bei. 
der Schweiz. Genossenschaftsbank für Walser u. 
1 Brugger, ungedeckter Kredit, dieser Firma Walser 
und Brugger, Likörgeschäst 50.000 und 64.000 
Fr. zus. 114.000 Fr. Walser gründete, wie wir 
wissen, mit Eugen Brugger nach dem Ausscheiden 
des Spieß aus der Firma Spieß u. Co. das Likör 
geschäft Walser und Brugger. Alle passiven der 
früheren Firma Spieß u. Co. besaß bei der 
Schweiz. Genossenschafts-Bank einen gedeckten 
Kredit von 23.500 Fr. und einen Kontokorrent- 
kredit, in dem d ie Schweiz. Genossenschaftsbank 
Kundentratten des Likörgeschästes mit 50 Pro 
zent des Nominalbetrages der betr. Abschnitte 
bevorschußte. Am 12. Oktober 1926 kam zwischen 
der Schweiz. Genossenschaftsbank St. Gallen und 
der Firma Walser und Brugger der erste Kredit 
vertrag zustande. Der Firma wurde von der 
Schweiz. Genossenschaftsbank ein Kredit von Fr. 
8000 bewilligt. Die Landesbank leistete hierfür 
Bürgschaft. Am 9. Nov. 1926 fand die Erhö 
hung des Kredites aus 13.000 Fr. unter vorgän 
giger Bürgschaftsleistung der Landesbank statt. 
Am 18. Nov. 1926 fand die Krediterhöhung auf 
80.000 Fr. unter entsprechender Bürgschaftslei 
stung der Landesbank statt. Der am 20. Jänner 
1927 erhöhte Kredit ist wiederum von der Lan 
desbank verbürgt worden. Am 4. Februar 1927 
erfolgte eine weitere Kreditgewährung auf Fr. 
100.000 über die bereits bestehenden Verpflich 
tungen hinaus, wofür die Landesbank ebenfalls 
als.Bürge eintrat. Am 10. März 1927 wurden 
die beiden Kreditverträge vom 20. Jänner 27 
und 4. 2. 27 durch einen neuen Kreditvertrag er 
setzt, worin der Kredit der Firma Walser und 
Brugger auf 50.000 Fr. festgesetzt wurde. Diesen 
Kredit verbürgte die Landesbank in dieser Höhe. 
Die Bürgschaftsscheine sind vom Verwalter Thö- 
nh im Namen der Landesbank unterschrieben. Am 
16. Jänner 1928 wurde der Firma Walser und 
Brugger aus den uns bekannten Gründen seitens 
der Schweiz. Genossenschaftsbank aller Kredit ge 
kündigt. Um nun diese Firma nicht in den Kon 
kurs kommen zu lassen, sprang Thönh mit Miti 
teln der Landesbank ein. Es spielte keine Rolle, 
ob Walser bei allen Bürgschaften, die da geleistet 
wurden, mitgewirkt hat. Er war jedenfalls damit 
einverstanden, er hat durch sein späteres Ver 
halten gezeigt, daß er damit einverstanden war. 
Er hat diese Kreditgewährungen zum mindesten 
stillschweigend begrüßt und genehmigt. Er war 
insbesondere damit einverstanden, daß Thönh die 
se bösen Positionen decke. Jedenfalls aber war 
Walser dadurch und durch die später geleisteten 
Zahlungen in seinem Vermögen bereichert. Thü- 
nh zahlte aus Mitteln der übernommenen Bürg 
schaft 50.000 Fr. an die Schweiz. Genossenschafts 
bank. Er zahlte aher auch aus Mitteln der Lan 
desbant noch weitere Verbindlichkeiten, noch an 
dere, für welche die Landesbank eine Verpflich 
tung überhaupt gar nicht eingegangen war, we 
nigstens ursprünglich nicht. Insbesondere den un 
ter „ungedeckten Kredit" der Fa. Walser und 
Brugger ausgeworfenen Betrag von 64.000 Fr. 
bezahlte Thönh laut Ausstellung der Treuhand- 
gesellschaft St. Gallen am 30. Juni 1928 in fol 
gender Weise: Durch Ueberweisung aus dem Kon 
to der Landesbank bei der Schweiz. Genossen 
schaftsbank St. Gallen am 14. März 1928 Fr. 
20.000, am 4. April 1928 Fr. 15.000, durch 
Ueberweisung, aus dem Konto der Bank bei der 
Bank in Buchs, am 3. April 1928 Fr. 15.000 
und endlich durch Ueberweisung aus dem Konto 
bei der Schweiz. Volksbank St. Gallen am 23. 
März 1928 Fr. 14.000 zusammen 64.000 Fr. 
Wir lassen ohnehin sehr 'viel unberücksichtigt. Es 
ist ganz zweifellos, daß -beide Leistungen, sowohl 
die- rZeistung 50.000 Fr. und die Leistung Fr. 
64.000 nur aus Mitteln der Landesbank stam 
men können. Wobei es nach unserer Ansicht voll 
kommen gleichgültig ist. Alan kann von uns nicht 
einen Teufelsbeweis bis in das kleinste Detail ver 
langen. Die Gelder sind von der Sparkasse ge 
nommen worden, sie fehlen ihr, sie stammen alle 
aus -ertrogenen Sparkassageldern. Ein genauer 
Beweis wird wohl wahrscheinlich in aller Znkunft 
nicht erbracht werden können, weil die Fäden sehr 
verzweigt sind, und weil Thönh für seine Zahlun 
gen alle überhaupt nur ergreifbaren Mittel von 
allen Seiten heranzog, weil es sonst, wie gesagt, 
nicht erklärlich wäre, wohin die anderen flüssigen 
Mittel gekommen sind. Wir belasten daher die 
Angeklagten und zwar zur ungeteilten Hand so 
lidarisch mit den Beträgen von Fr. 50.000 und 
64.000 samt 7°/o Zinsen ab 1. März 1928 und für
	        

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