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che Unterschrift. Die Unterschriften stammen von der
gleichen Schreibmaschine her und schon beim Einspannen
des Blattes tonnte dem Schreiber der Inhalt des! Blat
tes keineswegs entgehen.
Und schließlich kam noch ein weiterer Faktor dazu
und.der spielt eine ganz wesentliche Rolle, das waren
die Freundschaften. Ich möchte hier fragen, was wäre
wohl geschehen, glauben Sie, wenn Thöny zufälliger
weise nicht der politischen Richtung der damals Kom
petenten angehört hätte? Wie viele hätten wohl ihre
Nase hinein gesteckt, wenn auch nur ein einziges Gerücht
verbreitet worden wäre, wenn auch nur eine einzige
Gesetzesübertretung, eine Fahrlässigkeit vorgekommen wä
re. Aus Freundschaft kam Thöny von Walser prole
giert als Verwalter zur Sparkasse. Der frühere ehrsame
und pflichtgetreue Verwalter Karl Hartmann wu,rde we
gen einer ganz kleinen Eesetzesverletzung hinausgebis
sen. .Aus Freundschaft hat man Kreditüberziehungen ge
nehmigt, aus Freundschaft jdie Aktien belehnt, aus Freund
schaft hat man spekuliert, adoptiert, avaliert. Aus Freund
schaft hat man ein Auge zugedrückt, aus Freundschaft
brachte man nicht den Mut auf, mit einem eisernen
Besen in diese Gesellschaft hineinzufahren und aus
Freundschaft hat man gesagt, um Gotteswillen nur kei
nen Skandal -und auch die glänzenden Auskünfte, seien
wir ehrlich, wurden schließlich auch mehr oder weniger nur
aus Freundschaft erteilt. Das sagen die Angeklagten
selbst. Ich erinnere nur an das Telegramm: Ja, un
sere Freundschaft und unser Zusammenhalten, die haben
gesiegt. Und daher ist der Ursprung dieserstBegangenschaf-
ten teilweise auch in einem korrupten System zu er
blicken.
Meine Ausführungen über die nicht hinweg zu den
kenden Faktoren erscheinen mir wichtig zum gründlichen
Verständnis der geschehenen Begangenschaften, auch des
halb notwendig, um die Handlungen der Angeklagten
in das richtige sticht zu stellen und um auch die Hand
lungen der Angeklagten einer gerechteren Beurteilung zu
zuführen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch der
Männer erwähnen, die berufen waren, dieses Chaos zu
ordnen. Wie viel Mühe mußte aufgebracht werden, bis
die 250 Hypothekarschuldner mit über 179,000 Franken
sZinsenrückstände, bis die 120 Bürgschaftsschuldner mit
zirka 37,000 Franken Rückstände herausgefunden waren,
bis das alles wieder in die richtigen Wege geleitet wer
den konnte, und weil schon vom Dotationskapital die
Rede ist, möchte ich hier beispielsweise erwähnen, daß cs
der neuen Zeitung bereits in den ersten drei Monaten
gelungen war, 600,000 Franken Dotationskapital zu sam
meln und in weiteren 9 Monaten weitere 400,000 Fr.,
sodaß innerhalb, eines Jahres das ganze DotationSka-
pital von einer Million Franken faktisch beisammen,war.
Dem Angeklagten Walser aber möchte ich entgegen
halten, daß es ihkn schon am allerwenigsten gut an-
teht, darüber zu urteilen, was diejenigen recht oder
chlecht gemacht haben , die dazu später berufen wa
ren, das von ihm hervorgerufene und verschuldete Chaos
. zu ordnen. Ich glaube, daß Walser schon am allerwenig
sten Grund hat, heute noch schwere Ausstellungen zu
machen, nur weil er dep Beweis erbracht hat, daß ihm
auch nicht ein einziges seiner großartigen Geschäfte bis
her gelungen ist. Er ist uns den Beweis schuldig geblie
ben, daß er das Finanzgenie ist, für das er sich vielleicht
heute selber noch hält. Ich möchte den Angeklagten
Walser darauf Hinweisen, daß er zu einer Zeit, wo
andere ihr Iteben einsetzten, um dem Rheineinbruch
Einhalt zu tun, zu dieser Zeit an der Arbeit war, m.t
seinen Spekulationen das Itand an den Rand des Ab
grundes zu bringen Und möchte darauf verweisen, daß
ich auch an seinen Patriotismus nicht fo recht glaube. Denn
er hat selber gesagt, ich habe mir meinen Vorteil schon
gewahrt, ich bin mit 50 Prozent an der rumänischen.
Klassenlotterie beteiligt, was ich mit diesen 50 Prozent
mache, ist meine höchsteigene Privatangelegenheit, da
lasse ich mir von niemand etwas dreinreden, ob ich die
verkaufe oder vergebe, wenn ich nur meinen,Nutzen daraus
habe. Daher kann ich an den Patriotismus nicht glau
ben. Mit andern Worten, die Botschaft, hörejivohl, jedoch
mir fehlt der Glaube. Die Angeklagten haben uns seltene
Gaben bescheert, um teures Geld: Ländereien,. Grund
stücke, Aktien, Hauser, Hypothekartitel, Fische, Filme,
Wein, Kastanien usw. Und ich glaube, sickshätten vielleicht
noch das ganze schwarze Meer aufgekauft, wenn sie
die Sache weiter so treibjrn hätten können. Und bei der
Mentalität der Angeklagten ist es gar nicht ausge
schlossen, daß sie - mit ihren Wechfelplaßierungen auch
fortgefahren wären, und wenn es noch 20 Millionen
gekostet hätte. Die Begangenschaften erheischen Sühne.
Die Strafe verfolgt bekanntlich einen zweifachen Zweck
Die Eeneralprävention besagt, es soll gestraft werden, '
weil das Verbrechen begangen wurde und di«,Spezialprä
vention besagt, es soll bestraft werden, damft nicht mehr
Verbrechen begangen werden. Jedenfalls würde es von
der rechtlich denkenden Bevölkerung dieses Landes und
auch im 'Auslande nicht verstanden werden, wenn diese
Verbrechen nicht alle erlangen würden die gebührende
schwere Sühne. .
Ich komme nun zum zweiten Teil meiney.Aussührun-
gen, zu den privatrechtlichen Ansprüchen. iMäßgebcnd ijl
Paragraph 18 und 237, der Folgendes besagt: Para
graph. 18: Jeder.... (liest).... Privatbeteiligter. Dann
Paragraph 237 besagt: Der aus der strafbaren....
(liest).... zu berücksichtigen. Paragraph 241 Absatz 1
besagt: Wenn das liest... bestimmt werden kann.
D-ie Person, der dieser Schaden zugefügt wurde, ist j
die Sparkasse. Ich mache die Ansprüche vorläufig im i
Namen der Sparkasse geltend. Die Auseinandersetzung -
zwischen der Sparkasse und dem stände ist eine interne ;
Angelegenheit. Zwischen diesen beiden und berührt die
Angeklagten in keiner Weise. Unter Schadloshaltung ist
der Ersatz des effektiven Schadens zu verstehen. Es han
delt sich hier um den Zuspruch insbesondere aller je
ner Beträge, die von den Beschädigten effektiv bezahlt
werden mußten und um den Ersatz jener. Beträge, die un- ,
widerbringlich als verloren zu gelten haben. Dazu ge- '
hören zweifellos auch jene Beträge, die die Sparkasse in !
Hnnkunst!wird bezahlen müssen, insbesondere in jenen Fäl- ,
len, in welchen sie wenigstens im Prinzip bereits zur
Zahlung verurteilt ist. Es sind darunter aber auch jene
Beträge zu verstehen, die die Sparkaffe deshalb noch
wird leisten müssen, weil eine Prozeßführung entweder "