Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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che Unterschrift. Die Unterschriften stammen von der 
gleichen Schreibmaschine her und schon beim Einspannen 
des Blattes tonnte dem Schreiber der Inhalt des! Blat 
tes keineswegs entgehen. 
Und schließlich kam noch ein weiterer Faktor dazu 
und.der spielt eine ganz wesentliche Rolle, das waren 
die Freundschaften. Ich möchte hier fragen, was wäre 
wohl geschehen, glauben Sie, wenn Thöny zufälliger 
weise nicht der politischen Richtung der damals Kom 
petenten angehört hätte? Wie viele hätten wohl ihre 
Nase hinein gesteckt, wenn auch nur ein einziges Gerücht 
verbreitet worden wäre, wenn auch nur eine einzige 
Gesetzesübertretung, eine Fahrlässigkeit vorgekommen wä 
re. Aus Freundschaft kam Thöny von Walser prole 
giert als Verwalter zur Sparkasse. Der frühere ehrsame 
und pflichtgetreue Verwalter Karl Hartmann wu,rde we 
gen einer ganz kleinen Eesetzesverletzung hinausgebis 
sen. .Aus Freundschaft hat man Kreditüberziehungen ge 
nehmigt, aus Freundschaft jdie Aktien belehnt, aus Freund 
schaft hat man spekuliert, adoptiert, avaliert. Aus Freund 
schaft hat man ein Auge zugedrückt, aus Freundschaft 
brachte man nicht den Mut auf, mit einem eisernen 
Besen in diese Gesellschaft hineinzufahren und aus 
Freundschaft hat man gesagt, um Gotteswillen nur kei 
nen Skandal -und auch die glänzenden Auskünfte, seien 
wir ehrlich, wurden schließlich auch mehr oder weniger nur 
aus Freundschaft erteilt. Das sagen die Angeklagten 
selbst. Ich erinnere nur an das Telegramm: Ja, un 
sere Freundschaft und unser Zusammenhalten, die haben 
gesiegt. Und daher ist der Ursprung dieserstBegangenschaf- 
ten teilweise auch in einem korrupten System zu er 
blicken. 
Meine Ausführungen über die nicht hinweg zu den 
kenden Faktoren erscheinen mir wichtig zum gründlichen 
Verständnis der geschehenen Begangenschaften, auch des 
halb notwendig, um die Handlungen der Angeklagten 
in das richtige sticht zu stellen und um auch die Hand 
lungen der Angeklagten einer gerechteren Beurteilung zu 
zuführen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch der 
Männer erwähnen, die berufen waren, dieses Chaos zu 
ordnen. Wie viel Mühe mußte aufgebracht werden, bis 
die 250 Hypothekarschuldner mit über 179,000 Franken 
sZinsenrückstände, bis die 120 Bürgschaftsschuldner mit 
zirka 37,000 Franken Rückstände herausgefunden waren, 
bis das alles wieder in die richtigen Wege geleitet wer 
den konnte, und weil schon vom Dotationskapital die 
Rede ist, möchte ich hier beispielsweise erwähnen, daß cs 
der neuen Zeitung bereits in den ersten drei Monaten 
gelungen war, 600,000 Franken Dotationskapital zu sam 
meln und in weiteren 9 Monaten weitere 400,000 Fr., 
sodaß innerhalb, eines Jahres das ganze DotationSka- 
pital von einer Million Franken faktisch beisammen,war. 
Dem Angeklagten Walser aber möchte ich entgegen 
halten, daß es ihkn schon am allerwenigsten gut an- 
teht, darüber zu urteilen, was diejenigen recht oder 
chlecht gemacht haben , die dazu später berufen wa 
ren, das von ihm hervorgerufene und verschuldete Chaos 
. zu ordnen. Ich glaube, daß Walser schon am allerwenig 
sten Grund hat, heute noch schwere Ausstellungen zu 
machen, nur weil er dep Beweis erbracht hat, daß ihm 
auch nicht ein einziges seiner großartigen Geschäfte bis 
her gelungen ist. Er ist uns den Beweis schuldig geblie 
ben, daß er das Finanzgenie ist, für das er sich vielleicht 
heute selber noch hält. Ich möchte den Angeklagten 
Walser darauf Hinweisen, daß er zu einer Zeit, wo 
andere ihr Iteben einsetzten, um dem Rheineinbruch 
Einhalt zu tun, zu dieser Zeit an der Arbeit war, m.t 
seinen Spekulationen das Itand an den Rand des Ab 
grundes zu bringen Und möchte darauf verweisen, daß 
ich auch an seinen Patriotismus nicht fo recht glaube. Denn 
er hat selber gesagt, ich habe mir meinen Vorteil schon 
gewahrt, ich bin mit 50 Prozent an der rumänischen. 
Klassenlotterie beteiligt, was ich mit diesen 50 Prozent 
mache, ist meine höchsteigene Privatangelegenheit, da 
lasse ich mir von niemand etwas dreinreden, ob ich die 
verkaufe oder vergebe, wenn ich nur meinen,Nutzen daraus 
habe. Daher kann ich an den Patriotismus nicht glau 
ben. Mit andern Worten, die Botschaft, hörejivohl, jedoch 
mir fehlt der Glaube. Die Angeklagten haben uns seltene 
Gaben bescheert, um teures Geld: Ländereien,. Grund 
stücke, Aktien, Hauser, Hypothekartitel, Fische, Filme, 
Wein, Kastanien usw. Und ich glaube, sickshätten vielleicht 
noch das ganze schwarze Meer aufgekauft, wenn sie 
die Sache weiter so treibjrn hätten können. Und bei der 
Mentalität der Angeklagten ist es gar nicht ausge 
schlossen, daß sie - mit ihren Wechfelplaßierungen auch 
fortgefahren wären, und wenn es noch 20 Millionen 
gekostet hätte. Die Begangenschaften erheischen Sühne. 
Die Strafe verfolgt bekanntlich einen zweifachen Zweck 
Die Eeneralprävention besagt, es soll gestraft werden, ' 
weil das Verbrechen begangen wurde und di«,Spezialprä 
vention besagt, es soll bestraft werden, damft nicht mehr 
Verbrechen begangen werden. Jedenfalls würde es von 
der rechtlich denkenden Bevölkerung dieses Landes und 
auch im 'Auslande nicht verstanden werden, wenn diese 
Verbrechen nicht alle erlangen würden die gebührende 
schwere Sühne. . 
Ich komme nun zum zweiten Teil meiney.Aussührun- 
gen, zu den privatrechtlichen Ansprüchen. iMäßgebcnd ijl 
Paragraph 18 und 237, der Folgendes besagt: Para 
graph. 18: Jeder.... (liest).... Privatbeteiligter. Dann 
Paragraph 237 besagt: Der aus der strafbaren.... 
(liest).... zu berücksichtigen. Paragraph 241 Absatz 1 
besagt: Wenn das liest... bestimmt werden kann. 
D-ie Person, der dieser Schaden zugefügt wurde, ist j 
die Sparkasse. Ich mache die Ansprüche vorläufig im i 
Namen der Sparkasse geltend. Die Auseinandersetzung - 
zwischen der Sparkasse und dem stände ist eine interne ; 
Angelegenheit. Zwischen diesen beiden und berührt die 
Angeklagten in keiner Weise. Unter Schadloshaltung ist 
der Ersatz des effektiven Schadens zu verstehen. Es han 
delt sich hier um den Zuspruch insbesondere aller je 
ner Beträge, die von den Beschädigten effektiv bezahlt 
werden mußten und um den Ersatz jener. Beträge, die un- , 
widerbringlich als verloren zu gelten haben. Dazu ge- ' 
hören zweifellos auch jene Beträge, die die Sparkasse in ! 
Hnnkunst!wird bezahlen müssen, insbesondere in jenen Fäl- , 
len, in welchen sie wenigstens im Prinzip bereits zur 
Zahlung verurteilt ist. Es sind darunter aber auch jene 
Beträge zu verstehen, die die Sparkaffe deshalb noch 
wird leisten müssen, weil eine Prozeßführung entweder "
	        

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