Raschheit der Abwicklung des Geschäftes Schwierigkeiten
entstehen können, weil in Rumänien bekanntlich mit
Parlamentswechsel zu rechnen sei, dagegen sei es ihm ge
lungen, mit allen Parteirichtungen wegen dieses Ge
schäftes Fühlung zu nehmen und es könne auch bei einem
Parlamentswechsel, bei einem Regierungswechsel nicht
viel dem Unternehmen schaden. Es könne sich lediglich
darum handeln, daß das Geschäft etwas in die Länge ge
zogen werde.
Präsident: Aber Thöny gegenüber hat er sich an
ders ausgedrückt. Meistens aber sagte er, daß die Ver
wirklichung vor der Türe stehe.
Beck: Das hat man verschiedene Male mitgeteilt, aber
jedesmal, wenn Walser in Vaduz war, so hat er immer die
Aeußerung gemacht, wie ich gesagt habe, allerdings sind
Telegramme usw. eingetroffen von Walser oder Bauer
aufgegeben, die vermuten ließen, daß das Geschäft tat
sächlich vor dem Abschlüsse stehe.
Präsident: Damit verlassen wir die Lotterieangelegen,
heit. Anfangs des Jahres 1927 ist Walser nach Rumänien
gereist von Zürich weg. In Zürich hat er sich von Ihnen
verabschiedet.
Beck: Ja.
Präsident: Sie haben ihm bei diesem Anlasse Blan-
kette übergeben, wieviel waren das. Was war das
Schicksal dieser Blankette?
Beck: Wieviel Stücke es waren, weiß ich nicht.
Präsident: Sie haben im Verhör gesagt 4 Stücke.
Beck: Auf die Zahl kann ich mich jetzt, nach 3 Jahren
nicht mehr so genau erinnern. Ich habe im Protokoll
alles genau festgelegt.
Präsident: Sie berufen sich aus das Protokoll?
Beck: Ja. Schon vor der Abreise Walsers nach Ru
mänien habe ich einmal mit Walser und Thöny zusam
men gesprochen und Walser sagte mir dazumal, daß er
von der Landesbank dem Thöny das Geld zur Verfügung
stellen müsse für die Position, die er übernommen hätte
für sein eigenes Konto und man sollte schauen, die Mög
lichkeit zu schaffen, das Geld flüssig auszutreiben für eine
kurze Zeit. Es fei dies eigentlich eine reine Formsache,
denn in den ein oder höchstens zwei Monaten sei Ru
mänienprojekt durchgeführt. Es werde genügend flüs
sig sein, um seine Verbindlichkeiten zu ordnen und Thöny
das nötige Geld zur Verfügung zu stellen. Ich nahm
diese Blankette, nachdem er mir Auftrag gegeben hatt»,
einen Betrag von ea. 100—200 Mille unterzubringen uni
versuchte auf verschiedene Arten, diese Wechsel anzubrin
gen. Ich erinnere mich nicht mehr genau, aber ich glaube,
daß Walser Wechsel schuldig war, währenddem die Spar- '
Kasse die Bürgschaft übernommen hatte.
Präsident: Das dürste nicht stimmen. Sie sagten im
Verhör 4 Blankette, 2 Akzepte habe man der Sanierungs- ,
Kommission zurückgegeben, einen blank, der andere aus
gefüllt mit 10,000 Franken, Aussteller Bank, Remitten!
Walser, datiert 21. September 1927. Je eines dieser
Blankette ist zurückgegeben worden, das andere von
10,000 ist identisch mit dem, das dann Carbone verwendete °
um zu versuchen, Geld flüssig zu machen.
Beck: Ja, ja. Das ist das, was er mir zurückgegeben
haben will.
Präsident: Zwei weitere Akzepte haben sie im Ver
hör gesagt, einen zu 100,000 durch sie ausgestellt?
Beck: Der von Carbone war auch durch mich aus
gestellt.
Präsident: Und dieses zu 100,000 Franken ist dann
diskontiert worden bei Zwicky Malans?
Beck: Ja, aber ich meine nur, ich erinnere mich nicht, I
ob es ein Akzept der Landesbank war oder ob die Lan
desbank nur die Wechselbürgschaft übernommen hatte. '
An die- Tatsache, daß ausgestellt worden sind, erinnere ,
ich mich genau.
Präsident: Haben Sie bei Walser bei Uebergabe die
ses Akzeptes Instruktionen erhalten?
Beck: Ich habe von Walser nur allgemeine Instruk
tionen erhalten, durch dieses Akzept, dem Justus einen
Betrag von ca. 100—200,000 Franken zur Verfügung zu
stellen. ;
Präsident: Haben Sie Instruktionen erhalten, dem
Thöny mitzuteilen, wie diese Blankette verwendet werden \
sollen?
Beck: Ich hatte lediglich den Betrag, der mir zur
Verfügung gestellt wurde, dem Justus zur Verfügung zu
stellen.
Präsident: Hat man nur über diese 4 Blankette ge- .
sprachen oder hat man damals auch darüber gesprochen,
wie man die Sparkasse liquid halten wollte, die nötigen
Mittel zur Verfügung halten wollte?
(Fortsetzung «folgt.)
Im Auftrag der fürstlichen Regierung.
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