Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

wußte ich nicht. Er hat mir lediglich die Titel auf dem 
Anwesen verpfändet, ohne 'mir die Titel zu geben. Daß 
sich Thöny im Besitze dieser Titel befand für die Bank, 
das habe ich erst später von Thöny erfahren. 
Staatsanwalt: Welcher Art war der interne Bertrag 
zwischen Vater «und Sohn Brugger? , 
Walser: Ich kann mich nicht mehr genau erinnern. 
Das war ein Vertrag, wonach Ae Kinder das Anwesen 
bekommen und daß für die Kinder der junge Brugger 
die Vollmacht hatte, das Anwesen zu verkaufen. Ich bin 
über die Konstruktion des Vertrages nicht mehr im 
Klaren. 
Staatsanwalt: Der Vater Brugger war der Stroh 
mann für den jungen Brugger? 
Walser: Ja. « 
Staatsanwalt: Wenn der junge Brugger eigentbich 
nur durch den internen Vertrag Besitzer und damit 
Schuldner dieser Titel war, wie konnte er als Schuldner 
seine Schulden zur Sicherung verpfänden? Er war Schuld 
ner für diesen Betrag? 
Walser: >Herr Staatsanwalt, ' Sie konstruieren da 
etwas, was nicht besteht. Ich habe die Titel nicht gesehen. 
Brugger hat. mir lediglich gesagt: Es sind unbelastete 
Titel von .seinem Anwesen, die verpfände er mir. 
Staatsanwalt: Gesehen haben Sie sie nicht? 
Walser: Nein, er hat sie nicht beigebracht. 
Staatsanwalt: Dann war auch iras Pfand nicht in 
Wirksamkeit. 
Präsident: Ich glaube, daß diese Frage jetzt genügend 
abgeklärt worden ist- Wir wollen zu den 125,000 Franken 
übergehen. 
Dr. Budschedl: Die Sache verhält sich so: Dr. Schedler 
von der Buße-Bank hat dem Rat Ospelt gegenüber förm 
lich gedroht, er werde den Wechsel über die 125,000 Frän- 
-ken einklagen. Die Buße-Bank« behauptet heute noch, 
die Guthaben in der gesamten Höhe von 140,000 Mark. 
-Demgegenüber steht das angebliche Guthaben der hiesigen 
Landesbank aus dem angeblichen Ankauf von 'Buße- 
Bank-Aktien von 100,000 Mark. 
. Präsident: Sie haben die Rathe-Steinförde-Geschichte 
im Mnn. 
' Dr. Budschedl: Das hängt mit der Sache zusammen. 
Die Quote istaus dem Geschäfte zustandegekommen. 
Präsident: Sie haben das Steinfördegeschäft im Äuge: 
Dr. Schedler hat mit Dr. Bollert nichts zu tun. Die Buße- 
Bank hat sich bekanntlich auf den nicht glaubwürdigen 
Standpunkt gestellt, daß von ihr seitens der Landesbank 
Aktien gekauft worden sind. Die Frage, die von der Ver 
teidigung abgeklärt werden, will, ist der Wechsel von 
125.000 Franken bei Dr. Bollert in Berlin. Der andere 
Wechsel, der bei der Buße-Bank lag im Steinfördegeschäft 
lautet auf 250,000 Franken. 
. Der Wechsel ist zurückgekommen und ist eingelöst 
worden. Jetzt liegt er liquidiert bier bei Ässn-Akten. 
' Dr. Budschedl: Die Duße-Bank-Aktren haben nur 
einen problematischen Wert. Ich möchte sagen, daß sie 
heute höchstens 20,000 bis 30.000 Mark wert sind. Des 
wegen der Standvunkt der Buße-Bank. 
Präsident: Offenbar. 
Damit hätten wir die Befragung des Angeklagten 
Walsers beendet. Ich stelle fest, daß beide Verteidiger, die 
Herren Ditscher und Rottmeyer Gelegenheit haben wer 
den, nach Durchverhörung ihrer Klienten auch an die 
beiden Angeklagten.Thöny und Walser noch Fragen zu 
stellen über Zusammenhänge mit ihren Klienten. 
Wir kommen nun zum Verhör Carbone, 
Dr. Huber: Es ist be&m Verhör von der Klassenlotterie 
.gesprochen worden. Ich möchte beantragen, daß der Be-, 
richt über die Klassenlotterie in Liechtenstein und die 
beiden Berichte der Untersuchungskommission der Klassen 
lotterie, der eine vom 7. Mai 1928, unterzeichnet von 
Kranz und Risch, der andere vom 18. Oktober 1928, unter-' 
zeichnet von Nägele, Ritter und Hoop aus den Akten 
gezogen werden und daß soviel Exemplare, als Parteien 
vertreter und Richter anwesend sind, verfertigt werden 
und stelle den weiteren Antrag, daß aus der Nichtver 
lesung dieser Akten kein Nichtigkeitsgrund abgeleitet 
werden kann. Es wäre doch zu zeitraubend, wenn dieser 
ganze gedruckte Bericht von 111 Seiten verlesen würde 
und doch ist es notwendig, daß die Verteidiger von diesen 
Dokumenten Gebrauch machen? Ich.sage das jetzt schon, 
weil ein Studium der Akten notwendig ist, wenn wir 
auf das Verlesen der Akten verzichten. 
Ich möchte wenigstens diese Anregung machen, um 
das Verfahren abzukürzen. 
Präsident: Die Dokumente sin- schon beigezogen. 
Ich möchte den Herrn Regierungs-Chef bitten, daß auch" 
die Verteidiger mit diesen Dokumenten versehen werden. 
Es ist vorgeschlagen worden, die Parteien möchten sich 
dahin verständigen, daß aus der Nichtverlesung der Do 
kumente, die sich auf die Klassenlotterie beziehen und des 
Minderheitsberichtes der Ueberprüfungskommission und 
des Mehrheitsberichtes kein. Nichtigkeitsgrund abgeleitet 
werden darf, daß auf Biè Verlesung dieser Dokumente ver 
zichtet wird, daß dieselben aber als Gründläge für die Be 
urteilung dieses Falles mitbeigezogen werden. 
Dr. Ditscher: Ich möchte bitten, ob in diesem Falle die 
Sache nicht generell zu machen ist, daß man sich gegen 
seitig verständigt, daß aus der Nichtverlesung auch son 
stiger Akten kein Nichtigkeitsgrund hergeleitet wird. 
Dieses Zugeständnis sollte man gleichzeitig geben können. 
Dr. Guntli: Ich möchte nur bemerken, daß ich ein In 
teresse hätte, aus dem gedruckten. Berichte ganz wenige 
Stellen, zur -Verlesung bringen zu lassen und^ frage, ob 
man das Recht hat, diese paar Sätze nachher zu verlangen. 
Dr. Huber: Das ist natürlich der Sinn 'meines An 
trages, daß die totale Verlesung nicht notwendig sei, daß 
aber natürlich die Zivilkläger und Verteidiger das Recht 
haben, trotzdem vorzulesen. Zum Antrage des Kollegen 
Ditscher möchte ich mich grundsätzlich noch nicht äußern, 
sondern vorschlagen, daß bevor darüber entschieden wird, 
die verschiedenen Parteienvertreter ihre Anträge, was 
für Akten zur Verlesung kommen sollen, mitteilen. Dann 
kann man entscheiden und sagen, wir wollen auf einen 
gewissen Teil verzichten. Aber so summarisch kann man 
das nicht machen, daß man sagt, es darf überhaupt nichts 
vorgelesen werden, ohne daß die Parteien darüber orien 
tiert sind. 
Präsident: Ich habe tirtir die Verlesung so gedacht: 
Ich habe mich genau orientiert, ich habe mir ein Bild 
gemacht, über die Notwendigkeit einer Verlesung. Ich 
würde bei Verlesung sagen, das und das erscheint mir
	        

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