Volltext: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein

Verfassungsentwürfe von 1848 
Zudem vermochte die bisher bestehende Einrichtung eines bischöf- 
lichen Vikars !, die Interessen der Geistlichen nicht wahrzunehmen, 
noch der Vorstellung eines eigenen, selbständigen Priesterverbandes 
zu entsprechen 2. 
2. Keine nationalkirchliche Bewegung 
In den $$ 84 bzw. 21 und 22 der Verfassungsentwürfe des vom Volke 
gewählten Verfassungsrates klingt der Gedanke einer nationalkirch- 
lichen Bewegung nicht an. Nationalkirchliche Strömungen, wie sie 
in anderen Staaten des deutschen Bundes öfters vorkamen, und wie 
man in diesem Verfassungsvorhaben vermuten könnte, fanden im 
liechtensteinischen Volke keinen Nachhall. Der um 1825 auf Grund 
des geschlossenen Fernbleibens der drei geistlichen Deputierten von 
der Landtagssitzung hochgespielte Ruf, sich von Chur loszusagen und 
sich dem Bistum Brixen zu unterstellen, blieb ohne Gehör und stellte 
lediglich eine entrüstete Äußerung des Landvogtes Schuppler dar *. 
IT. Das Schulwesen als Ausgangspunkt einer möglichen Neuorientierung 
im Verhältnis des Staates zur Kirche 
Eine mögliche Distanzierung des Staates von der Kirche hätte sich 
auf dem Schulsektor anbahnen können. Der liechtensteinische Ab- 
geordnete in der Frankfurter Nationalversammlung, Peter Kaiser, 
der maßgebend am Verfassungswerk von 1848 beteiligt war, stimmte 
jedenfalls dem Antrag Goltz, der das gesamte Unterrichts- und 
Erziehungswesen der Beaufsichtigung der Geistlichkeit entzog, zu *. 
Die Befürchtungen Bischof Caspats von Carl scheinen auf eine 
entsprechende Entwicklung, die mit einer Neuregelung des Schul- 
wesens verbunden gewesen wäre, hinzuweisen 5. Demgegenüber fällt 
die Tatsache auf, daß in den Verfassungsentwürfen von 1848, soweit 
darin Religionsangelegenheiten tangiert werden, nicht im geringsten 
4 Siehe das Schreiben der Landstände an den Fürsten vom 29, September 1848, 
LRA Schädler Akt 301. 
2 So im Schreiben der Landstände an den Fürsten vom 29. September 1848, 
LRA. Schädler Akt 301, 
3 Gleicher Meinung QUADERER 31 f. 
* Siehe vorne 48 Fußn. 4; GE1iGER P. 118. 
Vgl. dazu GEIGER P. 118 f.
	        

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