VORBEMERKUNG
Diese Quellensammlung faßt unter den Buchstaben A) die Verfassungen und Ver-
fassungsentwürfe, unter B) die Gesetzgebung und unter C) die Kirchenordnungen
und -verordnungen zusammen.
Die Numerierung erfolgt in zeitlicher Reihenfolge und beginnt bei den drei
angeführten Buchstaben von neuem. Unter A sind demnach von Ziffer 1 bis 19
auszugsweise die Verfassungen und Verfassungsentwürfe bis zum heute geltenden
Grundgesetz, unter B von Ziffer 1 bis 129 die Gesetzgebung und unter C von
Ziffer 1 bis 9 die Kirchenordnungen und -verordnungen wiedergegeben. Bei der
Zusammenstellung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, standen die
einschlägigen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen aus dem Gebiete von
Staat und Kirche im Vordergrund. Stand der Verfassungs- und Gesetzgebung
ist der 1. März 1970.
A) DIE VERFASSUNGEN
1808 Oktober 7,
Die Dienstinstruktionen
(Auszug)
imo:
Nachdem durch die rheinische Bundes-Acte vom 12 ten July 1806 die
vormalige Reichsverfassung aufgehoben worden, der auf dem Fürsten-
thum Hohenliechtenstein seit undenklichen Zeiten ausgeübte Landes-
gebrauch so wenig sich mit dem Geist des dermaligen Zeitalters, und vor-
gerückten cultur, als der in benachbarten Staaten eingeführten Verfassung
vereinbarten laßt; So halten es Seine Durchlaucht Höchst ihrer Vorsorge
angemessen, unter beabsichtigter Aufhebung des bestandenen Landes-
gebrauchs, und derley hergebrachten Gewohnheiten vom Ersten Jenner
künftigen Jahres als Grundgesetz der Landesverfassung vorzuschreiben:
ltens Ein den Zeitumständen, und Verhältnissen des Landes anpassende
jutisdictions Norma.
2tens Ein bürgerliches, peinliches, und Polizey Gesetz.
3tens Die Ordnung des diesfälligen Verfahrens.
4tens Instruction zu Einführung und Behandlung der Grundbücher, dann
5tens Der Verlassenschafts Abhandlungen
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