Volltext: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein

Inhaltsübersicht 
II. Die gesetzliche Regelung der Pfrundaufbesserung ............ 
1. Die rechtsgeschichtlichen Grundlagen ...-. HERREN 
2. Das geltende Recht......., 
3. De lege ferenda: Die Kirchgemeinde ... 
II. Die Verwaltung des Kirchengutes in den «Kirchgemeinden» ... 
L. Rechtshistorischer Ansatz: Kirchengut und Verwaltung in der 
Gesetzgebung ........ Den0n Hs 
2. Das Kirchengut im Verständnis der geltenden Verfassung ... 
$ 6. Die gemischten Belange ...- 
I. Der Religionsunterricht . 
II. Das Begräbniswesen .. 
IIl. Die Anstaltsseelsorge .............) 
IV. Die Sonn- und Feiertage ......... 
V. Das Ehewesen ... 
186 
186 
196 
198 
203 
203 
208 
209 
210 
211 
213 
213 
215 
V. KAPITEL 
DIE PROBLEMATIK EINER EHERECHTSREFORM 
1. Abschnitt: Das Verhältnis von Staat und Kirche auf dem Gebiete des 
Eherechts in Geschichte und Gegenwart .. 
$ 1. Anfänge und Übergang zum eigenstaatlichen Eherecht ........... 
I. Die fürstlichen Verordnungen betreffend den politischen Ehe- 
konsens .......... mil 
II. Die Rezeption des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen 
Gesetzbuches ......- 
MIT, Charakteristische Wesenszüge der staatlichen Ehegesetzgebung . . 
L. Die kirchliche Eheschließungsfortm ......... 2000.00000000 
2. Das konfessionell differenzierte Ehescheidungs- und Ehetren- 
nungsrecht ..-. 
$ 2. Die Reformbestrebungen ........ 
I. Der Konkordatsgedanke......... . eisen 
MN. Die Mischehenvereinbarung zwischen der Regierung und dem 
bischöflichen Ordinariate von 1865/66 .....000- 04 3H4nen 
IM. Das Eherecht als Gegenstand der Verfassungsberatungen von 1921 
IV. Die Gesetzesentwürfe betreffend die Einführung der Notzivilehe 
von 1943/48 .. 
2, Abschnitt: Die Problematik der Eherechtsreform .. . 
$ 3. Die Gegenwartslage des Staatskirchenrechts . 
I. Das überholte Staatskirchenbild ........ s - 10... 
IX. Standortbestimmung der Entwicklung des staatlichen Eherechtes 
219 
219 
219 
222 
224 
224 
225 
226 
226 
229 
230 
232 
234 
234 
234 
239 
A
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.