IV. Abschnitt.
Die neueste Zeit.
Fürst Johann II.
Der Fürst Mois II. schied am 12. November 1858 aus
dem Leben. Er hinterließ zwei Söhne, Johann und Franz
geb. 1853, und acht Töchter. Diese sind: Maria (vermählt mit
dem Grafen Ferdinand Trautmannsdorf), Karolina (vermählt
mit Fürst Alexander Schönburg), Sophie (vermählt mit Fürst
Karl von Löwenstein), Aloysia (vermählt mit Graf H. v. Fünf-
kirchen), Ida (vermählt mit Fürst Adolf von Schwarzenberg),
Henriette (vermählt mit Prinz Alfred von Liechtenstein), Anna
(vermählt mit Fürst Georg von Lobkowitz) und Therese (ver
mählt mit Prinz Arnulf von Bayern).
Dem Fürsten Alois II. folgte in der Regierung sein äl
tester, am 5. Oktober 1840 geborene Sohn, der noch regierende
Fürst Johann II. Während seiner Studienzeit führte seine
Mutter, die Fürstin-Witwe Franziska geb. Gräfin v. Kinsky
die Regierung. Unter dem Fürsten Johann II., der weithin
als Förderer der Künste und Wissenschaften und als großer
Wohltäter der Armen und Bedrängten bekannt ist, und der
im Jahre 1859 zum erstenmal sein Land besuchte, erlebte das
Fürstentum die glücklichste Entwicklung. Die Grundlage dazu
bildete die neue Verfassung, welche der junge Fürst im Jahre
1862 dem Lande schenkte.
An dem Zustandekommen des Verfaffungswerkes haben
hauptsächlich der neue Landesverweser Karl Haus v. Hausen,
welcher der Nachfolger des im Jahre 1861 pensionierten Men-
zinger wurde, sowie Dr. Karl Schädler und Kanonikus Wolfin-
ger in Vaduz gearbeitet. Die veraltete ständische Verfassung,
die einen Fortschritt zum Besseren erschwerte, wurde durch eine
konstitutionelle ersetzt, die der Volksvertretung einen weitge
henden Einfluß auf Gesetzgebung und Staatsleben gewährte
und die gesetzliche Freiheit im bürgerlichen Leben sicherte. Nach
der neuen Verfassung konnte ohne Zustimmung des Landtages
weder der Staat im ganzen noch ein Teil desselben durch Ver
träge mit Auswärtigen veräußert, auf kein Staatshoheitsrecht