Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

III. Abschnitt. 
Die neuere Zeit. 
1. Die landstandische Verfassung. 
In Erfüllung des Artikels 13 der deutschen Bundesakte 
wurde vom Fürsten Johann I. am 9. November 1818 die land 
ständische Verfassung erlassen. Auf Grund derselben hatten 
die Landstände, da es bei uns keinen Adel und keine Städte 
gab, aus Vertretern der Geistlichkeit, aus den Gemeindevor 
stehern und -Kassieren und den wohlhabendsten Bürgern zu be 
stehen. Der jährlich unter dem Vorsitze des Landvogts zusam 
mentretende Landtag hatte im Wesentlichen nichts als die Um 
lage der Landessteuer, die zwischen 3000 und 0000 Gulden 
schwankte, zu bewilligen, was in einer einzigen Sitzung erle 
digt werden konnte. Die fünf Beamten (Landvogt, Rentmeister, 
Grundbuchführer, Amtsschreiber und Landschastsarzt) bezogen 
einen Gehalt von 2250 fl.; das Bundeskontingent erforderte 
jährlich 3000 bis 6000 Gulden; für das Appellationsgericht in 
Innsbruck, das im Jahre 1819 als dritte Instanz in Straf- und 
Zivilrechtssachen den Bundeskosten zirka 1200 fl. Dagegen 
bezog jetzt die Landeskasse aus dem Weggeld jährlich 500 fl. 
und die Zollgefälle mit 2500 fl. 
Über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes entneh 
men wir einem Berichte Schupplers folgende Daten: Haupt 
produkte waren: Vieh, Heu, Streue, Wein, Erdäpfel, Türken 
und Korn (Fäfen, Winter- und Sommergerste, selten Weizen 
und Roggen), im Unterland viel Flachs zum Verkauf, Hanf 
nur zum Selbstgebrauch. Viele Nahrungsmittel müssen noch 
eingeführt werden. Der Viehschlag sei klein, aber milchreich. 
Eine Verbesserung der Zucht wäre sehr nötig, aber es fehle 
das Verständnis dazu. Die Pferde seien klein, aber dauerhaft; 
Schafe und Schweine werden nicht viele gehalten. Das Hand 
werk fei schlecht vertreten. Tatsächlich mußten z. B. für den 
Kirchenbau in Balzers fast alle Handwerker aus Vorarlberg 
bezogen werden. Doch gingen manche als Maurer und Zimmer 
leute im Sommer ins Ausland. Eine nennenswerte Verdienst- 
Jlatfer, »«schichte Liechtensteins. 
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