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Gewalt konnte der fürstliche Verwalter sie dazu bringen; die
Strafen zahlten sie nicht, die Gewalt fürchteten sie nicht, in
der Meinung, sie seien im Recht und das Recht könne ihnen
der Kaiser nicht nehmen. Am 27. Juli 1720 erschien abermals
ein kaiserliches Mandat, befahl die Rückgabe bei schwerer
Strafe und mahnte vor allem Aufruhr und allen Tätlich
keiten ab.
Diese Streitsache betraf jedoch nur einige Gemeinden,
nicht das ganze Land. Daß aber Landammann und Gericht
und andere Herkommen abgeschafft und dafür in jeder Ge
meinde ein auf Lebenszeit gewählter Schultheiß aufgestellt wer
den sollte, das ging alle an und brachte das Volk in große
Aufregung, welche noch durch den Novalzehntstreit mit der
Geistlichkeit vermehrt wurde. Die Landschaft glaubte, man
wolle ihr „eine böhmische Sklaverei" aufdrängen und wollte
nicht in derselben sein. Sie beklagte sich ferner über „wider
alles Herkommen erhöhte Taxen und Geldstrafen, über unge
wohnte Fronden, Nichteinhaltung des fulzifchen Urbars und
anderer Gerechtsame, wie man doch dies alles bei der Hul
digung ihr verheißen".
Den Bitten, Klagen und Beschwerden setzte man Vor
würfe und schwere Drohungen entgegen: Es gebe keine Land
schaft, nur ein Fürstentum, und darin habe niemand zu re
den als der Fürst. Sie feien ungehorsame, zu Rebellion, Auf
ruhr und Prozessen geneigte Köpfe. Bereits hätten sie durch
ihre Prozeßsucht die Grafen von Hohenems.arm gemacht und
von Land und Leuten gebracht und versuchten nun gegen den
Fürsten von Liechtenstein ein gleiches. — Christoph Hàrprecht
schrieb an den Landammann Hieronymus Tschetter und Ge
richt (20. März 1720): Sollten sie in ihrem Ungehorsam und
Unordnung verbleiben, so versichere er sie, daß sie unter eine
solche Herrschaft geraten seien, welche dergleichen Exzesse durch
aus nicht dulde und sie werde gar bald allerhöchsten Ortes
Schutz und Beistand finden. Wenn die bei ihnen seiende Ju
stiz, Henker, Galgen und Rad nicht genug seien, die Aufrührer
und Rädelsführer zu bestrafen, so werden die jährlich bei ihnen
zu Tausenden durchmarschierenden Soldaten hoffentlich noch
stark genug sein, die hauptsächlichsten Rebellen mit sich aus die
Galeeren zu führen und das Land nach und nach von diesem
Unrat zu säubern. —
Wenn auch die wohltätige Absicht, die Verwaltung des
Landes auf das beste zu ordnen, nicht zu verkennen ist, so
waren teils die Maßregeln, die man ergriff, und die Neuerun
gen, die sie herbeiführten, den Sitten und Gewohnheiten der