Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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8. Die neue kaiserliche Administration 1693—1712. 
Die von dem Fürstbischof von Konstanz und dem Fürst 
abt von Kempten aufgestellten Administrationsräte Dilger 
und Motz beschieden sämtliche Gläubiger des Grafen Jakob 
Hannibal nach Hohenems, um ihre Forderungen zu liquidie 
ren und Kenntnis von der ganzen Schuldenmasse zu gewinnen. 
Unter den Gläubigern war auch die Landschaft. Der Graf 
hinterließ vier Amtleute: einen Hofmeister (Ritter Junker von 
Kleckler), den Landvogt Leonhard Frei von Schönstein, den 
Landschreiber Bernhard Abegg und den Rentmeister Joh. 
Franz Schenz. Alle zusammen bezogen einen Gehalt von 800 
Gulden. Die Administratoren bestätigten sie in ihren Stellen 
und erhöhten ihnen den Gehalt..Run kamen noch hinzu die 
Kosten der Administrationsräte, die Botenlöhne und viel 
anderes, was aus den Herrschastseinkünften bestritten wer 
den mußte, wodurch sie zur Verzinsung oder Abzahlung der 
Schulden und zur Tilgung der Reichs- und Kreisanlagen im 
mer schwächer wurden. Die Administrationsräte trafen, „um 
die Landschaft zu erleichtern", wie sie verkündigten, folgende 
Anordnungen (1693). „Da bei dem vorgenommenen Beschrieb 
und Liquidierung der auf der Grafschaft Vaduz und Herrschaft 
Schellenberg lastenden Schuldenmasse sich eine so große Summe 
hervorgetan, daß die jährlichen Herrschastseinkünste keines 
wegs ausreichen, neben den unvermeidlichen jährlichen Aus 
gaben, dieselben zu tilgen, so ergeht vorerst an den Rent 
meister folgende Weisung: 1. jährlich 2500 fl. zum Unter 
halt der gräflichen Familie und 200 fl. auf Reparatur der 
Herrschaftsgebäude zu verwenden; 2. den privilegierten Gläu 
bigern und solchen, die rückständigen Lidlohn zu fordern ha 
ben, jährlich 300 fl. auszuzahlen, den Beamten aber an Be 
soldung und Kompetenz 1200 fl.; 3. den Landammännern 
und Gerichtsleuten zu Handen der Landschaft jährlich 2500 fl. 
abzuführen, um sie zu erleichtern, jedoch mit dem Beding, daß 
die Landschaft den Gläubigern der Herrschaft die Zinse, an 
das Reich und den Kreis die Anlagen „ohne Entgelt der 
Herrschaft" ausrichte. Auch können der Rentmeister die herr 
schaftliche Alp Sücka gegen einen Psandschilling von 3000 fl. 
auf fünf bis sechs Jahre hinweg lassen, um einige Forderungen 
zu berichtigen, da sonst keine baren Mittel vorhanden seien". 
Das Land hatte allein von 1690—1693 ohne die Exeku 
tionskosten, welche sich auf mehrere tausend Gulden beliefen, 
29.679 fl. bezahlt, und dies darum, weil trotz allen Reskripten 
des Fürstabtes und allen Strafmandaten des Kaisers die
	        

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