Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Kaiser, Geschichte Liechtensteins. 
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schwerden wider Ferdinand Karl Graf zu Hohenems und Va 
duz angebracht und uns um unfern kaiserlichen Schutz und 
notdürftige Verordnung gebeten und angerufen, wie aus hie 
bei verwahrter Abschrift mit mehrerem zu ersehen, die wir mit 
dem gnädigsten Ersuchen hiemit einschließen lassen wollen, daß 
Sie über das eigentliche Befinden angebrachter Beschwerden, 
und ob sich beide angezogene Gemeinden zu diesem Anbringen 
verstehen, sich genügend erkundigen und daß im Fall es sich so 
verhalten sollte, Sie die Beschwerdeschrift dem Beklagten mit 
der Erinnerung, die genannten Gemeinden wider Gebühr und 
Herkommen nicht zu beschweren, zu seiner Verantwortung mit 
zuteilen und selbige neben seinem Bericht an unsern kaiserlichen 
Hof gehorsamst einzuschicken." 
Am 27. März 1684 kam folgendes Schreiben an Land 
ammann und Gericht der Herrschaften Vaduz und Schellen 
berg: „Auf kaiserlichen Befehl ist nötig befunden worden, mit 
der von dem Herrn Grafen Ferdinand Karl bisher geführten 
Regierung und Haushaltung bis auf weitere kaiserliche Ver 
ordnung eine andere Anstalt und Verfügung zu machen und 
anzustellen. Es wird demnach von kaiserlicher Kommission we 
gen den Gemeinden gedachter Herrschaften anbefohlen, daß sie 
inmittelst bis auf weitere Verfügung den dermal vorgesetzten 
Oberbeamten Gehorsam erzeigen und im Fall sie in eint- oder 
anderen Sachen beschwert zu sein vermeinten, sollen sie an 
den Fürstabt von Kempten, als kaiserlichen Kommissarius, ih 
ren Rekurs nehmen." 
6. Die erste kaiserliche Administration 1684—1686. 
Graf Ferdinand Karl war nun der Regierung entsetzt und 
die Landschaft von seinen Gewalttätigkeiten befreit. Aber die 
Gläubiger waren nicht bezahlt; sie hielten sich an die Land 
schaft, der ihre Reverse und Schadloshaltungen wenig hal 
fen, da die kaiserliche Administration nicht auf Mittel dachte, 
die herrschaftlichen Schulden zu tilgen. Zu den übrigen Kosten 
der Verwaltung und zum Unterhalt der gräflichen Familie 
kamen nun noch die Kosten der kaiserlichen Verwaltung. Die 
Reichs- und Kreisanlagen häuften sich. Der schwäbische Kreis 
hielt sich an die Landschaft, und aller Verträge, Protestationen, 
Rekurse und Reverse ungeachtet mußte sie bezahlen, wenn sie 
die Exekutionskosten vermeiden wollte. Die Einkünfte der gräf 
lichen Familie reichten kaum zu den gewöhnlichen Bedürf 
nissen aus; an Verzinsung oder Abtragung der Kapitalien
	        

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