Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

455 
dahier gewesen und gleich nach gehaltenem Malefizgericht aus- 
gebrochen ist? 
Diese Proben mögen hinreichen, um die Hexengerichte in 
ihrer ganzen Häßlichkeit und tierisch-sinnlichen Gestalt darzu- 
tun. Das Gericht verfuhr zwar anfangs mit großer Vorsicht. 
So z. B. verlangte es von Rechtsgelehrten über folgende Punkte 
ein Gutachten: ob man auf drei oder vier Denunziationen hin 
in Sachen der Hexerei eine Person, gleichviel ob sie guten oder 
bösen Leumund habe, gefänglich einziehen und zur Tortur brin 
gen dürfe? Ob die Angaben von zur Folter gebrachten Per 
sonen, wenn sie mit allen Umständen geschehen, und andere 
der gleichen Schuld bezichtigen, rechtlichen Bestand haben und 
dem Richter Macht geben, gegen solche Personen ebenfalls 
peinlich einzuschreiten? Beide Fragen wurden verneinend ent 
schieden. Später aber, als die Zahl der Angeklagten wuchs und 
das Volk selbst in seinem Wahn die Obrigkeit drängte, strenger 
zu verfahren, indem es drohte, den Huldigungseid zurückzu 
nehmen, wenn das Hexenwesen nicht ausgerottet würde, nah 
men die Dinge diejenige Gestalt an, wie oben gemeldet wor 
den. Wie es übrigens mit der Angeberei in diesen Herrschaften 
beschaffen war, mag folgender Vorfall zeigen. Hans Eberle 
von Planken ging in Geschäften nach Feldkirch und bat seinen 
Nachbar Üeli, ihm in seiner Abwesenheit seine kleine Habe zu 
füttern. Bei seiner Zurückkunft fand er den Landammann 
Bürkli und zwei Geschworne in seinem Hause, die alles hin 
und her warfen und sich die Würste und Schinken von zwei 
Schweinen, welche Eberle geschlachtet hatte, gar wohl schmecken 
ließen. Entrüstet fragte er: „Wozu tut ihr das?" Sie antwor 
teten: „Wir glaubten, du seiest geflohen und habest deine 
Schwester auch geflüchtet. Du weißt, wie es mit dir steht und 
welche Rede über dich geht." Darauf banden sie ihn und führ 
ten ihn in des Negelis Haus, schnürten den Eberle fest an eine 
Ofenbank und aßen und tranken tapfer von dessen Vorräten. 
Eberle gerät über solche Behandlung in Wut, reißt sich los, 
stürzt fort, um Hilfe zu holen. Sie eilen ihm nach und packen 
ihn fester. „Haben wir dich, du Hexenmeister!" riefen sie hohn 
lachend, banden ihn auf einen Schlitten und führten ihn nach 
Schaaü, wo sie sich im Wirtshaus wieder gütlich taten, wäh 
rend der arme Eberle abermals an die Ofenbank festgemacht 
und wohlbewacht zusehen mußte. Als sie sich erfättigt, führten 
sie ihn weiter auf Vaduz. Er wäre verloren gewesen, wenn 
sich die Verwandtschaft nicht seiner angenommen und ihn nicht 
der gute Leumund, in dem er stand, geschützt hätte. Er wurde 
in Freiheit gesetzt und begehrte Genugtuung für die erlittene
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.