Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Pfarrei Eschen für 925 fl. an das Kloster verkauft (8. Juni 
1649). Als man später (um 1680) Türkenkorn pflanzte und 
dies bald eine beliebte und ertragreiche Frucht wurde, wollte 
Pfäfers den Zehnten auch davon ansprechen; aber die Eschner 
hielten ihm obige Urkunde entgegen und die Sache blieb liegen, 
bis die Herrschaft Schellenberg an Liechtenstein kam; da ent- 
schied das fürstliche Oberamt (1713), das Türkenkorn sei eine 
Frucht, die in die Mühlen und Öfen gebracht werden könne, 
auch aller Orten dem großen Zehnten zugeeignet werde. 
Graf Franz Wilhelm machte bei den beschränkten Ein 
künften, die seine Herrschaften abwarfen, allzu großen Auf 
wand, unternahm viele Bauten und unterhielt einen kostspie 
ligen Haushalt. Dadurch brachte er dem Lande größeren Nach 
teil als die Engerlinge den Feldern. Er forderte außerordent 
liche Dienste, ohne sie zu vergüten, erhöhte die Abgaben, ließ 
alle seine Forderungen mit unerbittlicher Härte eintreiben und 
verlangte noch, daß die Landschaft die rückständigen Reichs 
und Kreislasten tragen sollte. Er errichtete für den Dienst 
des Königs von Spanien eine Kompagnie, die fein Sohn 
Ferdinand Karl' übernehmen sollte, und bat den Abt von 
Pfäfers, daß er ihm erlaube, „im Flecken Ragaz bei Trom 
melschlag zu werben". Dieses Soldatenspiel verschlang große 
Summen und fiel dem Lande sehr zur Last. Die Land 
ammänner und Gerichtsleute beider Herrschaften übergaben 
deshalb dem Grafen eine Beschwerdeschrift, worin sie gegen 
die in jüngster Zeit eingeschlichenen Neuerungen protestierten 
und um Abstellung derselben baten (1662). Es waren vor 
nehmlich folgende Punkte, die den Gegenstand ihrer Beschwerde 
bildeten: 
1. Die ordentlichen Fronen werden nicht laut Urbar und 
altem Herkommen vergütet; man wolle ihnen sogar außer 
ordentliche aufbürden, die sie zu leisten nicht schuldig seien. 
2. Die Diener des Grafen, namentlich der Burgvogt, ge 
braucht bei Schatzungen und anderen Gelegenheiten unge 
wohnte Härte. Sie müssen den Grafen ersuchen, solches üble 
Verfahren seiner Diener „auszumustern", sonst können sie für 
die Folgen nicht gut stehen. 
3. Laut Verkommnis vom Jahre 1614 hat die Herrschaft 
alle Reichs- und Kreislasten zu tragen, wofür die Landschaft 
den jährlichen Schnitz bezahlt. Sie müssen sich gegen alle Zu 
mutungen, welche gegen das Urbar, das Herkommen und be 
sondere Verträge laufen, ernstlich verwahren. 
4. Die Gemeinden sind durch Gemeinwerke, Dämmen und 
Wuhren, durch Brandsteuern, Verzinsung erborgter Kapitalien
	        

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