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erschöpft, daß niemand einen Zins einzubringen vermag. Am
ganzen Eschnerberg wäre kein halb Fuder Wein zu bekommen.
8. Juli. Man schanzt stark auf der Steig und an allen
bündnerischen Pässen. Die Schanzen sollen vollendet werden,
alsdann werden hoffentlich die Reiterkompagnien aus dem
Lande fortgeführt werden. Die Salva Guardia kommt uns
zu gut." Die Salva Guardia lautete:
„Wir Wolf Rudolph v. Offa zu Dahl, römisch-kaiserlicher
Majestät wie auch erzherzoglicher Durchlaucht Leopolden zu
Oesterreich Kriegsrat und bestellter Oberster, geben allen und
jeden allerhöchst ernannten kaiserlicher Majestät bestellten Ober
sten, Oberstleutenants, obersten Wacht-Quartier- und Rittmei
stern, Kapitänen, Fähnrichen, auch sonst allen hohen und nie
dern Kriegsoffizieren und Befehlshabern zu Fuß und zu Roß
insgemein und der sämtlichen Soldateska hiemit zu vernehmen:
Demnach ihrer kaiserlichen Majestät allerhöchster Will und
Meinung ist, daß man die Klöster und Gotteshäuser mit aller
wirklichen Einquartierung des Kriegsvolks verschonen solle, daß
dahero in ihrer Majestät aller gnädigsten Schutz und Schirm
und Salva Guardia ich das Klösterlein und Gotteshaus zu
Bendern in der Grafschaft Vaduz gelegen auf- und angenom
men habe, ist es derowegen im Namen ihrer Durchlaucht des
Herrn Generalissimus, Herzogen von Friedland, wie auch Ihrer
Exzellenz des Herrn Generalleutnant Grafen v. Colalto und
mein ernstlicher Befehl an alle hohe und niedern Befehlshaber,
wie auch die sämtliche Soldateska zu Fuß und zu Roß insge
mein, devorad an die verordneten Kommiffarien, Quartier-
meister und Fouriers, daß sie besagtes Klösterlein zu Bendern
samt desselben zugehöriger Gebäuden und Gerechtigkeiten nicht
allein allerdings quartierfrei verbleiben lassen, sondern auch
mit Durchzügen, Nachtlagern gänzlich verschonen, die Einwoh
ner mit eigenmächtigen Exaktionen, Geldschatzungen, Kontri
butionen, noch anderen Kriegspressuren nicht beschweren, ihnen
ihr klein und groß Dieh, Getreide, Biktualien, noch etwas an
deres, wie es Namen haben mag, abnehmen oder entfremden,
den lieben Früchten auf dem Felde und den Weingärten
einigen Schaden nicht zufügen, weniger des Gotteshauses an-
gehörigen Leuten einige Tätlichkeiten zufügen, sondern viel
mehr defendieren und beschirmen sollen. In welchem Allen
ein jeglicher sich dergestalt wird zu verhalten wissen, damit
zu einiger Klag und gebührlichem Einsehen nicht Ilrsach ge
geben werde bei Vermeidung ernstlicher und unnachlässiger
Strafe. Zu Urkund usw. Im kaiserlichen Feldlager in Bünden
am 18. Juni 1629."