Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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noch hinterließ, zu übernehmen und die Kosten und 
Zehrungen, die die Erben beim Wirt zu Schaan bei den 
Gedächtnissen gemacht haben, ebenso die Zehrung zu 
Vaduz. Die Pfleger der neuen Kaplanei haben auch 
alle anderen Anordnungen und Verfügungen des Testa 
tors auszuführen, ebenso für die gestifteten Iahrzeiten 
besorgt zu sein. Den Erben bleibt alles, was Pfarrer 
Dieprecht selig von seinen Eltern ererbt hat und was 
sie nach dessen Tode aus dem Pfarrhause heimgenom 
men haben. 
Da beide Parteien glaubten, Lehenherr der neuen 
Pfründe zu werden und das Kollaturrecht beanspruchten, 
ging der Spruch des Schiedsgerichtes dahin, daß dieses 
Recht der Herrschaft von Brandts und nach ihnen den 
Inhabern der Grafschaft Vaduz zustehen solle. (Vaduz, 
Freitag nach St. Martini; der Freiherr siegelte. Den 
eigentlichen Stistbrief gab Freiherr Wolfhart im Jahre 
1482. (Sch. Pfr. Arch.) 
1464 Die „Späne" zwischen Schaan und Buchs dauerten fort. 
Graf Hugo von Montfort und Ulrich von Brandts ent 
scheiden als Herren der streitenden Gemeinden, daß jede 
Gemeinde sieben ehrbare Männer zu wählen habe; diese 
sollen die Sache in die Hand nehmen, und was sie spre- 
chne, dabei solls bleiben. (Schaaner G. Archiv.) 
1465 Die Kirchenpfleger von „Unser lieben Frauen Kapelle 
auf Misöschen" (Masescha) bekunden, von der Marga 
retha Schlegel den Zehnten ab einem Gut auf Misöschen 
empfangen zu haben. (Landammann Dietrich Weinzierl 
siegelt. Trsbg. G. A.) 
1468 Daniel Rink von Kampell verkauft seinen Anteil am 
Lehen des Zehnten zu Balzers dem Freiherrn Wolfhart 
von Brandts um 155 Pfd. 
1471 Zürich, ginstag vor dem hl. Auffahrtstag. Wegen den 
Rheinwuhren und des Holzhauers in der Au kamen die 
von Vaduz und Schaan mit denen von Buchs in heftigen 
Streit; sie übten Gewalt und verwundeten einander. 
Graf Wilhelm von Montfort-Tettnang, Herr zu Wer 
denberg, nahm sich seiner Leute zu Buchs an, Wolfhart 
und Sigmund von Brandts ihrer Leute zu Schaan und 
Vaduz. Beide Herrschaften brachten die Streitsache zur 
Entscheidung vor den Rat zu Zürich. Dieser bestellte vier 
Richter. Der Anwalt des Grafen Wilhelm gab den Scha 
den, welchen seine Leute erlitten, auf 800 Pfd. Pfg. 
an, der Anwalt der Herren von Brandts dagegen den
	        

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