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noch hinterließ, zu übernehmen und die Kosten und
Zehrungen, die die Erben beim Wirt zu Schaan bei den
Gedächtnissen gemacht haben, ebenso die Zehrung zu
Vaduz. Die Pfleger der neuen Kaplanei haben auch
alle anderen Anordnungen und Verfügungen des Testa
tors auszuführen, ebenso für die gestifteten Iahrzeiten
besorgt zu sein. Den Erben bleibt alles, was Pfarrer
Dieprecht selig von seinen Eltern ererbt hat und was
sie nach dessen Tode aus dem Pfarrhause heimgenom
men haben.
Da beide Parteien glaubten, Lehenherr der neuen
Pfründe zu werden und das Kollaturrecht beanspruchten,
ging der Spruch des Schiedsgerichtes dahin, daß dieses
Recht der Herrschaft von Brandts und nach ihnen den
Inhabern der Grafschaft Vaduz zustehen solle. (Vaduz,
Freitag nach St. Martini; der Freiherr siegelte. Den
eigentlichen Stistbrief gab Freiherr Wolfhart im Jahre
1482. (Sch. Pfr. Arch.)
1464 Die „Späne" zwischen Schaan und Buchs dauerten fort.
Graf Hugo von Montfort und Ulrich von Brandts ent
scheiden als Herren der streitenden Gemeinden, daß jede
Gemeinde sieben ehrbare Männer zu wählen habe; diese
sollen die Sache in die Hand nehmen, und was sie spre-
chne, dabei solls bleiben. (Schaaner G. Archiv.)
1465 Die Kirchenpfleger von „Unser lieben Frauen Kapelle
auf Misöschen" (Masescha) bekunden, von der Marga
retha Schlegel den Zehnten ab einem Gut auf Misöschen
empfangen zu haben. (Landammann Dietrich Weinzierl
siegelt. Trsbg. G. A.)
1468 Daniel Rink von Kampell verkauft seinen Anteil am
Lehen des Zehnten zu Balzers dem Freiherrn Wolfhart
von Brandts um 155 Pfd.
1471 Zürich, ginstag vor dem hl. Auffahrtstag. Wegen den
Rheinwuhren und des Holzhauers in der Au kamen die
von Vaduz und Schaan mit denen von Buchs in heftigen
Streit; sie übten Gewalt und verwundeten einander.
Graf Wilhelm von Montfort-Tettnang, Herr zu Wer
denberg, nahm sich seiner Leute zu Buchs an, Wolfhart
und Sigmund von Brandts ihrer Leute zu Schaan und
Vaduz. Beide Herrschaften brachten die Streitsache zur
Entscheidung vor den Rat zu Zürich. Dieser bestellte vier
Richter. Der Anwalt des Grafen Wilhelm gab den Scha
den, welchen seine Leute erlitten, auf 800 Pfd. Pfg.
an, der Anwalt der Herren von Brandts dagegen den