Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Güte vertragen; aber es war vergeblich. Er bestätigte 
den Spruch des Toni Morgentag (Mai 1460). Die Buch- 
ser appellierten abermals. Da bestellte der Kaiser zu 
Richtern Bürgermeister und Rat zu Konstanz (6. Fe 
bruar 1461). Die Parteien wurden nun nach Konstanz 
beschieden. Da behaupteten die Buchser, der Schreiber, 
der bei der Verhandlung des Schiedsgerichtes im Amte 
zu Vaduz zugegen gewesen, habe nicht nach dem Wort 
laut der Buchser Schiedleute die Dinge niedergeschrieben. 
Bürgermeister und Rat zu Konstanz taten hierauf fol 
genden Spruch: Der Schiedspruch, der durch den Ob- 
mann Töni Morgentag geschehen, habe zu gelten, es 
fei denn, daß die Buchser Beweise bringen, der Schrei 
ber habe wider die Meinung ihrer Schiedleute die Ur 
kunde verfaßt. (Donnerstag vor Maitag 1462.) Anwälte 
der Schaaner waren: Johann Bezin, Kaplan zu St. Flo 
rin, und Dietegen Weinzirl in Vaduz. 
1460 Graf Heinrich von Sax-Mosax schenkt das Patronats 
und Kollaturrecht der St. Konradi- und St. Magda- 
lenenpfründe am Domstist zu Chur den Freiherren 
Wolfhart, Rudolf, Ulrich, Sigmund und Georg, Gebrü 
der von Brandts, mit Zustimmung des Bischofs Ortlieb, 
des Bruders derselben. 
1461 Wolfhart von Brandts als Obmann, P. Burkart Knaben 
knecht, Pfarrer in Bendern, Lienhart Schgöl v. Bendern, 
Joh. Vetzi, Kaplan bei St. Florin in Vaduz und Hans 
Frick als Schiedleute entscheiden zwischen den Erben des 
Pfarrers Jos Dieprecht einerseits und Wolf Pfefferli, 
Ammann in Vaduz, Frick gehender und Hans Renkt als 
Vertreter von Schaan als Vögte und Pfleger des hai- 
ligen liebn Herren und Märtyrers Sant Laurenzen zu 
Schaan und seiner Kirche anderseits — wegen der Aus 
führung des Testamentes des genannten Pfarrers von 
Schaan. Spruch: Die 2% Juchart Acker in Resch kom 
men an die Kirche St. Laurenz. Die Guthaben des sei. 
Pfarrers Dieprecht an Geld kommen an eine neu zu 
stiftende Kaplanei. Das Guthaben bei Kaspar Strüb 
etliche Ringe und Bruchsilber, aus der Hinterlassenschaft 
in Feldkirch für Wein können die Erben einziehen und 
behalten. Die 98 Pfd. Pfg., die zwei silbernen Becher, 
sollen auch für die neue Pfründe bestimmt sein, ebenso die 
zwei Ochsen und alle Stuck und Güter, die Herr Pfarrer 
Jos Dieprecht selig erkauft hat. Die neue Pfründe hat 
dagegen alle die Geldschulden, die der Erblasser etwa
	        

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