Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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standen, zu heben, sowie um den Ab-- und Einzug von einem 
Dorf in das andere, oder aus der Herrschaft und in dieselbe 
und das Erbrecht und die Steuerverteilung zu regeln, traf 
Ludwig von Brandis im Jahre 1496 besondere Anordnungen 
und bestätigte der Landschaft ihre Rechte nach dem Schwaben- 
kriege zum Lohne für die Dienste, die sie im Felde geleistet 
und für die Treue, die sie der Herrschaft bewiesen. Die dar 
über abgefaßte Urkunde ist uns leider nicht erhalten geblieben. 
Man kann aber den Hauptinhalt derselben aus den Briefen 
erkennen, welche Graf Rudolf von Sulz der Landschaft gab 
(1513 und 1531), indem er sich darin ausdrücklich auf jene 
brandisische Urkunde beruft. 
Es fehlte nicht an Streitigkeiten zwischen den Gemeinden 
und der Herrschaft; sie wurden vor das Landgericht zu Rank 
weil gebracht und obwohl die Freiherren vermöge kaiserlicher 
Privilegien vor demselben nicht zu erscheinen verpflichtet wa 
ren, täten sie es doch. So wurde ein Streit zwischen der Ge 
meinde Triefen und den Freiherren Ludwig und Sigmund 
von Brandis wegen dem Alprecht in Balüna vor jenem Ge 
richte entschieden und zwar zu Ungunsten der Herrschaft. 
Die gemeine Landsteuer der Grafschaft Vaduz und der 
Landschaft Eschnerberg blieb dieselbe, wie sie unter den Gra 
fen von Werdenberg—Sargans—Vaduz war. Was die übri 
gen Zinse betrifft, so hingen sie von der Beschaffenheit der 
Güter ab. 
Die Feste Aspermont, welche im Gebiet der Freiherren 
von Brandis lag, kam später an die Herren von Marmels 
und im Jahre 1536 durch Verkauf an die drei Bünde. In 
Maienfeld und Fläsch hatte das Kloster Pfäfers bedeutende 
Rechte von den Herren von Hewen gekauft, ferner zu Eschen 
und Triefen. Das Kloster St. Luzi hatte bedeutende Besitzun 
gen zu Bendern, Triefen und Schaan, das Iohanniterhaus 
Feldkirch in Schaan und Mauren, das Domkapitel zu Schaan 
und Ruggell, das Frauenkloster St. Peter bei Bludenz in 
Mauren. Die Rinken von Eampell und die Grafen von Sa^- 
Mosax hatten in Balzers und Triefen Lehen, Kirchensätze 
und andere Güter, ebenso das Hochstist Chur. Gutenberg mit 
den dazu gehörigen Gütern gehörten den Herzogen von Oester 
reich und war Ulrich von Ramschwag als Vogt darüber ge 
stellt. Die Leute, welche auf den Gütern jener Gotteshäuser 
oder Herren saßen, zahlten denselben die festgesetzten Zinse in 
Geld oder Naturalien. Die Güter überhaupt waren im Ver 
gleiche zu dem vorhergehenden Jahrhundert im Werte gestie 
gen, was auf eine Zunahme der Bevölkerung und größere
	        

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