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Gefangenen freigelassen werden; die noch nicht bezahlten
Brandschatzungen wurden gestrichen.
So endete ein Krieg, der mutwillig begonnen, großes
Elend über die Gegenden brachte, die der vornehmste Schau
platz desselben waren, die Schwächen in der Kriegsverfassung
des schwäbischen Bundes offenbarte und die Schweiz tatsäch
lich vom deutschen Reiche trennte.
Am 26. September abends wurde der Friede in Feld
kirch ausgerufen und es drang die freudige Kunde davon auch
zu den Leuten am Efchnerberg und in der Grafschaft Vaduz.
Die Gefangenen kehrten heim. Aber schmerzlich war der Ver
lust an Habe und Vieh. Viele Wohnungen lagen in Asche.
Roch standen beide Landschaften unter der Verwaltung der
Eidgenossen. Sigmund und Thüring, Freiherren von Brandig,
ersuchten den Landrichter des grauen Bundes, für sie bei den
Eidgenossen sich zu verwenden, sie freizulassen und ihre Leute
von dem Eide, welchen sie den Bünden geschworen, loszuzählen.
Der Kaiser habe ja auch alle gefangenen Bündner freigegeben.
Es erwachse ihnen großer Schaden, wenn sie nicht ohne Ver
zug in Freiheit gesetzt werden. So kehrten diese Herren nach
Maienfeld zurück.
Für Ludwig von Brandis verwendeten sich die Appen
zeller und baten die Luzerner sowohl in ihrem Namen als im
Namen ihres Pfarrers Pelagius Spiser, genannt Zwingger,
sie möchten den kriegsgefangenen Ludwig von Brandis gut
halten, weil er sich in diesem Kriege, namentlich als ihre
Leute nach Bellenz gezogen seien, nachbarlich gegen sie gehalten
habe. Auch Bern trat kräftig für ihren Bürger ein. Aber erst
nach längeren Verhandlungen erhielt er die Freiheit, indem
er gegen einen von den Schwäbischen gefangenen Schweizer
ausgewechselt wurde. Aber seine Untertanen waren ihres
Eides gegen die Eidgenossen noch nicht entbunden. Da trat
Jakob Zwingger, Bürger von Bischofzell, im Namen seines
gnädigen Herrn Ludwig von Brandis vor die Boten der Eid
genossen auf dem Tage zu Frauenfeld, und „bat demütiglich,
daß die Eidgenossen die Grafschaft Vaduz mit Zubehör seinem
Herrn zu Handen stellen und übergeben und die Leute da
selbst der Eiden, womit sie ihnen zugewandt gewesen, entlassen
möchten". Die Eidgenossen fanden, daß solches die Billigkeit
erfordere. Sie beschlossen: „Darum so übergeben wir von
unseren Händen dem Herrn Ludwig von Brandis die Graf
schaft Vaduz mit aller Herrlichkeit, Gerechtigkeit und Zuge-
hörden und erlassen die Leute, darin gesessen, der Eiden, damit
sie uns bisher verwandt gewesen,-mit dem ernstlichen Befehl,