Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Gefangenen freigelassen werden; die noch nicht bezahlten 
Brandschatzungen wurden gestrichen. 
So endete ein Krieg, der mutwillig begonnen, großes 
Elend über die Gegenden brachte, die der vornehmste Schau 
platz desselben waren, die Schwächen in der Kriegsverfassung 
des schwäbischen Bundes offenbarte und die Schweiz tatsäch 
lich vom deutschen Reiche trennte. 
Am 26. September abends wurde der Friede in Feld 
kirch ausgerufen und es drang die freudige Kunde davon auch 
zu den Leuten am Efchnerberg und in der Grafschaft Vaduz. 
Die Gefangenen kehrten heim. Aber schmerzlich war der Ver 
lust an Habe und Vieh. Viele Wohnungen lagen in Asche. 
Roch standen beide Landschaften unter der Verwaltung der 
Eidgenossen. Sigmund und Thüring, Freiherren von Brandig, 
ersuchten den Landrichter des grauen Bundes, für sie bei den 
Eidgenossen sich zu verwenden, sie freizulassen und ihre Leute 
von dem Eide, welchen sie den Bünden geschworen, loszuzählen. 
Der Kaiser habe ja auch alle gefangenen Bündner freigegeben. 
Es erwachse ihnen großer Schaden, wenn sie nicht ohne Ver 
zug in Freiheit gesetzt werden. So kehrten diese Herren nach 
Maienfeld zurück. 
Für Ludwig von Brandis verwendeten sich die Appen 
zeller und baten die Luzerner sowohl in ihrem Namen als im 
Namen ihres Pfarrers Pelagius Spiser, genannt Zwingger, 
sie möchten den kriegsgefangenen Ludwig von Brandis gut 
halten, weil er sich in diesem Kriege, namentlich als ihre 
Leute nach Bellenz gezogen seien, nachbarlich gegen sie gehalten 
habe. Auch Bern trat kräftig für ihren Bürger ein. Aber erst 
nach längeren Verhandlungen erhielt er die Freiheit, indem 
er gegen einen von den Schwäbischen gefangenen Schweizer 
ausgewechselt wurde. Aber seine Untertanen waren ihres 
Eides gegen die Eidgenossen noch nicht entbunden. Da trat 
Jakob Zwingger, Bürger von Bischofzell, im Namen seines 
gnädigen Herrn Ludwig von Brandis vor die Boten der Eid 
genossen auf dem Tage zu Frauenfeld, und „bat demütiglich, 
daß die Eidgenossen die Grafschaft Vaduz mit Zubehör seinem 
Herrn zu Handen stellen und übergeben und die Leute da 
selbst der Eiden, womit sie ihnen zugewandt gewesen, entlassen 
möchten". Die Eidgenossen fanden, daß solches die Billigkeit 
erfordere. Sie beschlossen: „Darum so übergeben wir von 
unseren Händen dem Herrn Ludwig von Brandis die Graf 
schaft Vaduz mit aller Herrlichkeit, Gerechtigkeit und Zuge- 
hörden und erlassen die Leute, darin gesessen, der Eiden, damit 
sie uns bisher verwandt gewesen,-mit dem ernstlichen Befehl,
	        

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