288
Im Jahre 1453 hatte Graf Georg von Sargans mehrere
durchreisende deutsche Kaufleute beraubt, da er sie für Feinde
hielt. Dagegen protestierten der Freiherr Wolfhart und seine
Söhne, weil die Beraubung auf ihrem Gebiete geschah. Ein
Schiedsgericht entschied: Was von dem geraubten Gut noch
vorhanden ist, muß in das Schloß zu Maienfeld gebracht wer
den, und zwar am hl. Abend zu Weihnachten; davon sollen dem
Grafen Georg 200 fl. gegeben werden. Ist von dem geraubten
Gut etwas weggekommen, wird es von den 200 fl. abgezogen.
Sollte der Schaden über 200 fl. fein, hat der Graf denselben
zu ersetzen.
Wolfhart III. entschied am Freitag nach Fronleichnam
1439 einen Streit zwischen den Leuten zu Türingen, Ziz und
Ludesch gegen einige St. Gerolder, die unbefugt am Berg
Häuser gebaut hatten. Im Jahre 1452 erhielt er vom Abte
von Einsiedeln, Gerold von Sax zu der Hohensax Freiherr,
die Dogtei Friesen (St. Gerold) zu Lehen, die schon seine
Vorgänger inne gehabt hatten.
Er starb 1456 und hinterließ sieben ebenbürtige Söhne
und eine Tochter Anna, die sich mit Berthold von Wolken
stein vermählte. Seine Söhne waren Wolfhart IV., Rudolf,
Domdekan in Chur, Sigmund, Ulrich, der sich in erster Ehe
mit Verena von Zimmern und in zweiter Ehe mit Praxedis v.
Helfenstein vermählte, Georg, Ortlieb (Bischof) und vielleicht
auch Albert (Abt von Marienberg). Seine Gemahlin Verena
von Werdenberg war ihm um 15 Jahre im Tode voraus
gegangen.
7. Wolfhart IV., Sigmund I. und Ulrich von Brandis.
Wolfhart IV. entschied 1458 einen Streit der Triesner
und Balzner wegen der Alpe Schedlers Boden. Gemein
schaftlich regierten die drei Brüder ihre Herrschaften Maien
feld, Vaduz, Schellenberg und Blumenegq. Als im Jahre
1466 Triefen und Sevelen des Wuhres wegen in Streit la
gen, wurden im Einverständnis mit dem Grafen Wilhelm zu
Werdenberg (für Sevelen) und den Brüdern Ulrich, Sigmund
und Wolfhart von Brandis (für Triefen) der Bischof Ortlieb
und der Abt Friedrich von Pfäfers mit dem Grafen Eberhart
von Sonnenberg zu Schiedsrichtern und der Bürgermeister
Hektor von Watt in St. Gallen zum Obmann gewählt. Doch
lehnten die beiden geistlichen Würdenträger die Wahl ab und
der Entscheid des Obmanns fiel zu ungunsten der Triesner aus.