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Eschnerberg keinen Zoll erheben. Jede Partei hat das Geleit
recht für solche Reisende, die von ihrem Gebiete ausgehen;
nur daß das Geleite von Mudenz nach dem Arlberg nicht
dem Grafen von Bludenz, sondern denen von Vaduz zusteht,
denen das Klostertal zugehörte. Wenn ein Eingewanderter in
Bludenz Bürger wird, aber dann in das Gebiet der Vaduzer
Grafen wieder fortzieht, wird er deren Untertan. Die in
Bludenz wohnenden einstigen Untertanen des Grafen Rudolf
von Feldkirch sind den Grafen von Vaduz zu Dienst verpflichtet.
Auf Ansuchen der beiden Brüder Hartmann und Hein
rich gab der König Wenzel die Erklärung, daß die Grafschaft
Vaduz und alle anderen Herrschaften, welche sie besitzen, wirk
liche Lehen des Reiches feien, und daß er sie ihnen nach der
Ordnung des deutschen Reiches verleihe. (Prag, 22. Juli 1396.)
Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans zu Vaduz starb
kinderlos am 23. Jänner 1397 und wurde in der Kapelle St.
Florini zu Vaduz beigesetzt, in welcher er im Jahre 1395 den
Marienaltar und die Liebfrauen-Kaplanei (die zweite an der
Kapelle) gegründet hatte, zu welchem Zwecke die Kapelle ver
größert werden mußte. Leider sind die Grabstätten der Landes
herren in dieser Kapelle bei Abtragung derselben in pietätloser
Weise unsichtbar gemacht worden.
5. Graf Hartmann IV. Bischof von Ehur.
Graf Hartmann ist in unserer bisherigen Darstellung
mit seinem Bruder Heinrich öfters genannt worden. Er war
dessen Erbe. Auf das mütterliche Vermögen hatten auch die
Freiherren Wolfhart und Ulrich Thüring von Brandis An
sprüche, denn sie hatten dieselbe Mutter mit den Grafen von
Vaduz, Agnes von Montfort. Es ist oben gesagt worden, daß
Graf Heinrich von seinen Stiefbrüdern von Brandis 1600 fl.
entlehnte und dafür die Herrschaft Blumenegg als Pfand hin
gab. Bischof Hartmann hätte nun den Besitz dieser Herrschaft
gern wieder in seine Hand bekommen. Darum kam er am
8. Juni 1398 in Feldkirch mit den Freiherren darin überein,
daß sie ihm den Nutzgenuß der Herrschaft Blumenegg gegen
einen jährlichen Zins von 100 Pfund überließen. Bürgen
waren seine Ammänner Peter von Unterwegen, Heinrich von
Sigberg, Hans Vaistli, Heinrich von St. Viner u. a.
Aber schon 14 Tage später urkundete er, daß er seinen
Stiefbrüdern Wolfhart und Ulrich Thüring Freiherrn von
Brandis Feste und Grafschaft Blumenegg aus Freundschaft