Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

228 
Eschnerberg keinen Zoll erheben. Jede Partei hat das Geleit 
recht für solche Reisende, die von ihrem Gebiete ausgehen; 
nur daß das Geleite von Mudenz nach dem Arlberg nicht 
dem Grafen von Bludenz, sondern denen von Vaduz zusteht, 
denen das Klostertal zugehörte. Wenn ein Eingewanderter in 
Bludenz Bürger wird, aber dann in das Gebiet der Vaduzer 
Grafen wieder fortzieht, wird er deren Untertan. Die in 
Bludenz wohnenden einstigen Untertanen des Grafen Rudolf 
von Feldkirch sind den Grafen von Vaduz zu Dienst verpflichtet. 
Auf Ansuchen der beiden Brüder Hartmann und Hein 
rich gab der König Wenzel die Erklärung, daß die Grafschaft 
Vaduz und alle anderen Herrschaften, welche sie besitzen, wirk 
liche Lehen des Reiches feien, und daß er sie ihnen nach der 
Ordnung des deutschen Reiches verleihe. (Prag, 22. Juli 1396.) 
Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans zu Vaduz starb 
kinderlos am 23. Jänner 1397 und wurde in der Kapelle St. 
Florini zu Vaduz beigesetzt, in welcher er im Jahre 1395 den 
Marienaltar und die Liebfrauen-Kaplanei (die zweite an der 
Kapelle) gegründet hatte, zu welchem Zwecke die Kapelle ver 
größert werden mußte. Leider sind die Grabstätten der Landes 
herren in dieser Kapelle bei Abtragung derselben in pietätloser 
Weise unsichtbar gemacht worden. 
5. Graf Hartmann IV. Bischof von Ehur. 
Graf Hartmann ist in unserer bisherigen Darstellung 
mit seinem Bruder Heinrich öfters genannt worden. Er war 
dessen Erbe. Auf das mütterliche Vermögen hatten auch die 
Freiherren Wolfhart und Ulrich Thüring von Brandis An 
sprüche, denn sie hatten dieselbe Mutter mit den Grafen von 
Vaduz, Agnes von Montfort. Es ist oben gesagt worden, daß 
Graf Heinrich von seinen Stiefbrüdern von Brandis 1600 fl. 
entlehnte und dafür die Herrschaft Blumenegg als Pfand hin 
gab. Bischof Hartmann hätte nun den Besitz dieser Herrschaft 
gern wieder in seine Hand bekommen. Darum kam er am 
8. Juni 1398 in Feldkirch mit den Freiherren darin überein, 
daß sie ihm den Nutzgenuß der Herrschaft Blumenegg gegen 
einen jährlichen Zins von 100 Pfund überließen. Bürgen 
waren seine Ammänner Peter von Unterwegen, Heinrich von 
Sigberg, Hans Vaistli, Heinrich von St. Viner u. a. 
Aber schon 14 Tage später urkundete er, daß er seinen 
Stiefbrüdern Wolfhart und Ulrich Thüring Freiherrn von 
Brandis Feste und Grafschaft Blumenegg aus Freundschaft
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.