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Beim Verkauf von Feldkirch hatte Graf Rudolf sich einige
Besitzungen vorbehalten, die teils als lebenslängliche Pension,
teils als Eigentum an den Grafen Heinrich kamen. Zu lebens
länglichem Nutzgenuß erhielt er die Herrschaft Iagdberg und
die Güter zu Gallmist und Tisis. AIs Eigentum erhielt er die
Vogtei Vallentfchinen, die montfortifchen Güter und Leute
am Efchnerberg und am linken Ufer der III unterhalb Tasters,
bis zur Einmündung der III in den Rhein, also Nofels, Bangs
und Fläfch und die aus der Grafschaft Feldkirch ausgewan
derten Leute, die oberhalb dem Schaanwald wohnten, aus
genommen die Stadtbürger von Feldkirch. Die Herrschaft
Tasters fiel an Oesterreich. Graf Heinrich erhielt auch Güter
zu Diepoldsau und Rebstein, die aber bald verkauft wurden.
Wenn auch Graf Heinrich sich mit seinem Bruder Bischof
Hartmann an Bündnissen und Fehden beteiligte, scheint er
doch persönlich an keinem Kriegszuge teilgenommen, sondern
mehr friedlicher Beschäftigung sich hingegeben zu haben. Er half
zur Beilegung von Streitigkeiten mit. Im Jahre 1389 wurde
ein Streit geschlichtet zwischen Balzers und Fläfch wegen der
Weide unter der Luziensteig. Graf Heinrich für die Balzner
hatte zu Schiedleuten gewählt Heinrich Stöckli von Feldkirch
und Hainz Blatter, Ammann des Grafen im Walgau, der
Graf von Toggenburg für feine Fläfcher den Hartwig von
Maienfeld und Richter Hans Wert von Ragaz. Obmann war
Graf Hans von Sargans. Es wurden die Marken festgesetzt.
Im Jahre 1390, 17. Dezember, vereinbarte sich Graf Hein
rich mit den österreichischen Herzogen wegen der Feldkircher
Erbschaft. Die Bestimmungen des Grafen Rudolf wurden bei
derseits anerkannt. Die Zinsen und Steuern von den Leuten
und Gütern zu Gallmist und Tisis, die Graf Rudolf noch hatte,
soll der Amtmann von Feldkirch einnehmen und dem Grafen
Heinrich abliefern; die Leute selbst aber gehören zu Oesterreich.
Die Witwe des Grafen Rudolf, Agnes geb. v. Matsch, erhielt
als Leibgeding die Feste Wälsch-Ramfchwag. Graf Heinrich
erhielt das Recht, dieselbe mit 3000 fl. einzulösen Die übrigen
Besitzungen Heinrichs sind oben aufgezählt worden. Im Jahre
1392 gab es noch einige Anstände wegen Jagdberg, indem
der österreichische Landvogt Reichart von Wehingen verlangte,
daß Briefe über Iagdberg ihm ausgeliefert werden, wozu sich
Graf Heinrich nicht verpflichtet glaubte. Im gleichen Jahre
bekundete Ulman, Vogt zu Werdenberg, als Richter und Stell
vertreter des Grafen Heinrich, daß Frau Cylia, die Marfchalkin,
all ihr Gut seinem Herrn, dem Grasen Heinrich und dessen
Frau Katharina zu Eigen gegeben habe. Die Gräfin Katha-
kiaiser, Geschichte Liechtensteins.
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