Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Auf alle Güter, die im Verkauf nicht inbegriffen waren, 
machten die Grafen Heinrich von Vaduz und Heinrich von 
Werdenberg-Rheinegg Ansprüche. Der Sohn des Letzteren, 
Graf Rudolf, erhielt halb Dornbirn und Staufen und einen 
Teil des Bregenzerwaldes. Die Feste Iagdberg ward gleich 
nach dem Tode des Grafen Rudolf von Feldkirch dem Grafen 
Heinrich von Vaduz eingeantwortet. Was die Güter am Eschner- 
berg und zu Gallmist betrifft, wie die Vogtei in Vallentfchinen, 
so finden wir sie ebenfalls im Besitze desselben. Ludwig von 
Tierstein, Abt zu Einsiedeln und Propst in St. Gerold, be 
lehnte im April 1391 den Grafen Heinrich mit der Vogtei 
Friesen, welche nun fortan bis 1648 ein Lehen der Blumen 
egger Landesherren blieb. Die jährliche Vogtsteuer betrug 
20 Pfd. 
Im Jahre 1386 vermählte sich Graf Heinrich von Vaduz 
mit Katharina von Werdenberg-Heiligenberg, der Witwe des 
Grafen Diethelm von Toggenburg. Sie verzichtete zu Gunsten 
ihrer Kinder aus dieser ersten Ehe vor dem Gericht zu Feld 
kirch auf alles liegende und fahrende Gut, das Graf Diethelm 
hinterlassen, mit Vorbehalt eines Leibgedings von 6000 fl., 
von dem sie einen jährlichen Zins von 5OO fl. sich verschreiben 
ließ. Von dem Toggenburgischen Geschlecht war nur noch ein 
männlicher Sprößling übrig: Graf Friedrich, der Sohn Diet- 
helms und der Katharina, und Heinrich von Vaduz wurde fein 
Stiefvater. Dieser seiner Gemahlin, die eine Schwester des 
Grafen Albrecht III. von Werdenberg zu Bludenz war, zu 
Ehren stiftete Graf Heinrich den St. Katharinen-Altar in der 
Kapelle des hl. Florin zu Vaduz. Heinrich erlebte nicht lange 
nach seiner Vermählung die Freude, daß sein Bruder Hart 
mann zum Bischof von Ehur gewählt wurde. 
Wir haben bereits erzählt, daß 1355 Bischof Ulrich V. 
starb. Es folgte ihm Peter I. aus Böhmen. Fürstenburg und 
die Güter in Tirol erhielt er wieder. Mit den Herzogen von 
Oesterreich stand er auf freundschaftlichem Fuße und verlieh 
ihnen das Schenkenamt. Das Stift Chur erhielt unter den 
Bischöfen Ulrich und Peter Vermehrung seiner Freiheiten und 
Rechte. Kaiser Karl IV. verlieh dem Bischof Ulrich V. das 
Umgeld zu Ehur, die Pfandfchast der Reichsvogtei daselbst 
mit einem Zuschlag von 300 Mark Silber, Zoll und Geleite 
von der Lanquart bis zu Luver, Münze, Wage, Maß, alle 
weltlichen Gerichte, den Wildbann, alle Erze, alle freien Leute, 
die in des Bischofs Gebiet gesessen sind. Niemand soll neue 
Zölle anlegen. Der Zoll zu Straßberg und Lenz, der dem Gra 
fen von Toggenburg verschrieben war, soll dem Bischof zurück
	        

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