Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

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wirtschaftlichen Markte vollkommen freie Bahn geöffnet wird. 
Damit vergleiche man nun die Bemerkung der Botschaft (Seite 
12): „Grössere Erleichterungen im Grenzverkehr müssten auf 
Kosten unserer Landwirtschaft zugestanden werden“. Soll 
das heissen, dass ihr der gänzliche Wegfall der Einfuhrzölle, 
wie ihn die Zollunion vorsieht, zuträglicher wäre?! 
Was endlich die Neuschaffung eines Zollfreilagers in Liech- 
tenstein anbelangt, so erachten wir die diesbezüglich geäus- 
serten Befürchtungen als unbegründet, indem in Buchs bereits 
ein Transitlager besteht, das den gegenwürtigen Anforderun- 
gen genügt und es somit bei unveränderten Verhältnissen 
vernünftigerweise kaum jemanden einfallen wird, einem neu 
zu schaffenden Freilager in Liechtenstein den Vorzug geben zu 
wollen. Dem eventuellen Ausbau des Transitlagers in Buchs 
in ein Zollfreilager steht nichts im Wege. 
IV. Rekapitulation. 
Auf Grund der vorstehenden Darlegungen ersuchen wir 
die hohen Räte, in geeignete Erwägung ziehen zu wollen: 
Ob es heute nicht rätlich sei, von einer Einverleibung 
Liechtensteins in das schweizerische Zollgebiet grund- 
sätzlich abzusehen und dem Nachbarlande in anderer 
Weise entgegenzukommen. 
Eventuell: Ob es nicht zu empfehlen sei, den vorliegenden 
‚Vertrag behufs Abänderung der unserem Lande ökonomisch 
nachteiligen Bestimmungen an den Bundesrat zurückzuweisen. 
Und vor allem: 40b es nicht dringend geboten sei, die 
Ratifikation des bereinigten Vertrages, konform dem Stand- 
punkt Dinichert (Seite 6 hievor) so lange hinauszuschieben, 
bis hinsichtlich des österreichischen Hauptzollamtes in Buchs 
unsere Rechtslage gegenüber Oesterreich restlos zu unsern 
Gunsten abgeklärt ist. MT cU 
Buchs, im August 1923. 
Namens des Werdenbergischen Initiativkomitees, 
DerPrásident: G. Schwendener. 
Der Aktuar: J. Vetsch.
	        

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