Volltext: Fürstentum Liechtenstein

SOZIALE SICHERHEIT 
LIC. RER. POL. GERHARD BIEDERMANN 
Die Soziale Sicherheit Liechtensteins wird gewährleistet durch 
gesetzlich verankerte Versicherungszweige und Einrichtungen 
— mit privaten Versicherungsträgern: 
Krankenversicherung 
Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung 
— mit staatlichen Versicherungsträgern und Einrichtungen: 
Arbeitslosenversicherung 
Soziale Fürsorge 
Blindenbeihilfe 
mit öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern: 
Alters- und Hinterlassenenversicherung 
Invalidenversicherung 
Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und 
{[nvalidenversicherung 
Pamilienausgleichskasse 
KRANKENVERSICHERUNG 
Durch das Krankenversicherungsgesetz von 1971 wurde ein all- 
gemeines Volksobligatorium eingeführt. Alle Personen, die in 
Liechtenstein ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Er- 
werbstätigkeit ausüben, mit Ausnahme der Grenzgänger, sind 
obligatorisch für Krankenpflege versichert. Für Krankengeld (Tag- 
geld) sind alle über 15jährigen Arbeitnehmer, die in Liechtenstein 
für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein 
tätig sind, obligatorisch versichert. 
Die obligatorisch Versicherten können sich für Leistungen, die 
über den Rahmen der Pflichtversicherung hinausgehen, freiwillig 
versichern. Die Durchführung der Krankenversicherung obliegt 
den von der Regierung anerkannten Krankenkassen und dem 
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