SOZIALE SICHERHEIT
LIC. RER. POL. GERHARD BIEDERMANN
Die Soziale Sicherheit Liechtensteins wird gewährleistet durch
gesetzlich verankerte Versicherungszweige und Einrichtungen
— mit privaten Versicherungsträgern:
Krankenversicherung
Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung
— mit staatlichen Versicherungsträgern und Einrichtungen:
Arbeitslosenversicherung
Soziale Fürsorge
Blindenbeihilfe
mit öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern:
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Invalidenversicherung
Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und
{[nvalidenversicherung
Pamilienausgleichskasse
KRANKENVERSICHERUNG
Durch das Krankenversicherungsgesetz von 1971 wurde ein all-
gemeines Volksobligatorium eingeführt. Alle Personen, die in
Liechtenstein ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Er-
werbstätigkeit ausüben, mit Ausnahme der Grenzgänger, sind
obligatorisch für Krankenpflege versichert. Für Krankengeld (Tag-
geld) sind alle über 15jährigen Arbeitnehmer, die in Liechtenstein
für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein
tätig sind, obligatorisch versichert.
Die obligatorisch Versicherten können sich für Leistungen, die
über den Rahmen der Pflichtversicherung hinausgehen, freiwillig
versichern. Die Durchführung der Krankenversicherung obliegt
den von der Regierung anerkannten Krankenkassen und dem
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