Volltext: Fürstentum Liechtenstein

men allein zu tragen. Diese Erkenntnis hat auch in Liechtenstein 
zur Einführung gesetzlicher Massnahmen zum Schutze und zur 
Förderung der heimischen Landwirtschaft geführt. 
So werden insbesondere gefördert: 
— notwendige Bodenzusammenlegungen und weitere Massnah- 
men auf dem Gebiet des Meliorationswesens 
— landwirtschaftliche Hochbauten, sowohl als Siedlungen wie 
auch in den Dörfern 
- Förderung der Tierzucht 
— Beiträge an die Verarbeitungsmilch sowie Unterstützung 
beim Bau einer zentralen Verwertungsstelle 
— Bewirtschaftungsbeiträge für die Hanglagen und Berggebiete 
— Beiträge an den Futtergetreidebau 
— Förderung des Weinbaues und des Obstbaues 
— Ausmerzbeiträge an unwirtschaftliche Tiere. 
Die wichtigste Aufgabe besteht jedoch darin, der jungen Bau- 
erngeneration die entsprechende Ausbildung zu gewähren, wel- 
che sie in die Lage versetzt, neben der Pflege unserer Heimat 
auch massgebend dazu beizutragen, dass unser Boden heute, 
aber auch in vielleicht schlechteren Zeiten die Ernährung sichern 
kann und um einen immer notwendigen Berufsstand auch für 
die Zukunft zu garantieren. 
STEUERN 
GEROLD MATT 
Die grossen und vielschichtigen Aufgaben, die sich einem mo- 
dernen Staatswesen auf den Gebieten der Verwaltung, der Infra- 
struktur, der Bildung, des Bauwesens, der sozialen Fürsorge und 
des Umweltschutzes stellen, erfordern von Jahr zu Jahr vermehrte 
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