Volltext: Fürstentum Liechtenstein

Auch für den Importgrosshandel sind keine grösseren Unter- 
nehmen mit Sitz in Liechtenstein tätig. Der Importhandel wird 
grossenteils durch die Detailhandelsgeschäfte via schweizerischen 
Grosshandel abgewickelt. 
Die Betriebseinrichtungen der Detailhandelsgeschäfte sind mo- 
dern. Aufgrund der Geschäftsgrössenstruktur ist die Zahl der im 
Handel beschäftigten Personen im allgemeinen auf die Betriebs- 
inhaber und deren Familienangehörigen beschränkt. In vermehr- 
tem Masse übernehmen Handwerksbetriebe Funktionen des Fach- 
handels, so vor allem die Bäcker, Metzger, die Polsterer, die 
Schreiner, die Schuhmacher u. a. für die ihrem Berufe verwandten 
oder mit ihrem Berufe leicht kombinierbaren Waren. 
Durch den starken in- und ausländischen Wettbewerb sind die 
Bruttogewinnmargen im Handel sehr bescheiden geworden. Der 
Lebensmittelhandel ist für den Einkaufsbereich mit den grossen 
Einkaufsorganisationen der Schweiz (Usego, Alro, Toura, V6ge 
u.a.) verbunden und geniesst deren Einkaufskonzentration. Kon- 
sumgenossenschaften spielen in Liechtenstein eine ganz unbedeu- 
tende Rolle. Die Fachausbildung des Handelsberufes ist freiwillig. 
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Befähigungsnachweis besteht 
derzeit nicht. 
B. HANDWERK 
Im Handwerk besteht seit über 60 Jahren die Ausbildungs- 
pflicht. Zur selbständigen Ausübung des Handwerks wird zuge- 
lassen, wer den erforderlichen Abschluss einer Lehre oder einer 
gleichwertigen Berufsfachschule und eine dreijährige Berufsaus- 
übung in dem betreffenden Gewerbe nach dem Lehrabschluss 
nachweisen kann. 
Was für den Handel gilt, kann auch für das Handwerk festge- 
stellt werden: Der Liechtensteiner zeigt grosse Freude und auch 
sine auffallende Geschicklichkeit für handwerkliche Arbeit, und 
die Handwerksberufe sind gemessen an der Bevölkerungszahl des 
Landes eher übersetzt. 
Infolge der jahrelangen Hochkonjunktur im Bausektor haben 
sich vor allem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe stark entfal- 
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