Volltext: Fürstentum Liechtenstein

2, FÖRDERUNG DER SPORTLICHEN ERTÜCHTIGUNG 
DER JUGENDLICHEN 
Die Ausübung des Sportes bei der schulentlassenen Jugend er- 
folgt auf völlig freiwilliger Basis. Daher ist der Sportbeirat auch 
mit den Problemen konfrontiert, wie diese Jugend auf möglichst 
breiter Basis zur sportlichen Betätigung angeregt werden kann. 
Gerade die Fünftagewoche und die moderne Gesellschaftsstruk- 
zur verlangen vermehrte sportliche Betätigung der Jugendlichen. 
Dies besonders in Liechtenstein, das keinen militärischen Vor- 
unterricht und keinen Militärdienst kennt. Eine gewisse Mög- 
lichkeit der Breitenentwicklung des Sportes liegt noch in der Frei- 
zeitgestaltung der Lehrlinge. Eine besondere Förderung erfahren 
die Sportclubs als Hauptträger des Jugendsportes. 
3 FÖRDERUNG DER SPORTVERBÄNDE UND 
VEREINE 
Die Fürstliche Regierung unterstützt über Antrag des Sport- 
„eirates die dem Landessportverband angeschlossenen Verbände 
and Vereine. Im einzelnen wird ein genereller Jahresbeitrag aus- 
geschüttet. Dazu kommen noch spezielle Unterstützungen für 
aussergewöhnliche Trainingsleistungen, Durchführung von in- 
ternationalen Sportanlässen und Spitzensport. Das Gesamtbudget 
für die Sportunterstützung hat sich in den letzten Jahren äusserst 
positiv entwickelt, es lag 1980 bei einer Grössenordnung von 
Fr. 600°000.—. ——__ 
Der Landessportverband und das Olympische Komitee erhal- 
ten ebenfalls grosszügige Zuwendungen; So hat die Fürstliche 
Regierung die gesamten Beschickungskosten zu den Olympi- 
schen Spielen 1980 übernommen. 
{. BERATUNG BEIM BAU VON SPORTANLAGEN 
Bei Projektierungen und Begutachtungen von Sportanlagen 
zieht der Sportbeirat anerkannte Fachleute bei und berät Gemein- 
den und Sportvereine beim Bau von Sportanlagen aller Art. 
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