Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

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schast und dem Aufsichtsdienste ein 
geführten Buchung wäre im In 
teresse der Einheitlichkeit nicht ein 
mal ratsam gewesen. Daß der 
Aufsichtsdienst die heute gerügte 
Buchung eingehalten habe, sei auf 
die Raschheit des Druckes und der 
Ablieferung zurückzuführen. 
Die Kommission bemerkte dar- 
auf. daß die getrennte Buchführ 
ung unbedingt wünschbar gewesen 
wäre. 
Die Inventur und die Marken 
bestände» erklärt Flesch, wurden 
anfangs und Ende März 1921, 
also zweimal, einer amtlichen Kon 
trolle und Feststellung unterzogen 
und das diesbezügliche amtliche 
Protokoll vom 31. März 1921 der 
Gesandtschaft lautet wörtlich wie 
folgt: 
„Herr Lang hat sich dieser Auf 
gabe am 24.. 25. und 26. März, 
weiters am 28., 29., 30. und 31. 
März 1921 zusammen mit dem, 
mit der Buchhaltung betrauten 
Herrn Generalsekretär Sektronschef 
Franz mit peinlicher Sorgfalt un 
terzogen. Es mutz bei diesem An 
laß konstatiert werden, daß die 
Eintragungen der Verschleißstelle 
^Salzburg mit minutiöser Genauig 
keit geführt werden. 
Dieses amtliche Protokoll ist 
gefertigt: 
Prinz Eduard Liechtenstein 
Kapitän von Lang 
Architekt von Flesch und 
Sektionschef von Franz." 
Verheimlichung des Druckaus 
schusses: Darüber äußerte Flesch 
in Vaduz iam 29. Juli 1921, daß 
«er tatsächlich von Ing. Hartmann 
eine Kiste Ausschuß übernommen 
habe; er hätte der Kommission 
das Vorhandensein von Druck- 
Ausschuß aus folgenden Gründen 
vorenthalten: 
«Die Kommission hätte immer 
nur von Dmckausschuß gesprochen. 
Solcher war nun tatsächlich nicht 
vorhanden. (Druckausschuß werden 
die schon beim Drucke unbrauch 
bar gewordenen Bogen genannt, 
während als Perforierausschuß die 
in der Eummieranstalt und unter 
der Perfvriermaschue unbrauchbar 
gewordenen Bogen bezeichnet 
Iwerden.) Daß er auch den Per- 
forierausschuß verheimlichte, sei 
nicht auf eine bloße Wortllauberei 
zurückzuführen, sondern er habe 
von der Gesandtschaft den Auf 
trag gehabt, den Ausschuß über 
haupt geheim zu halten. Flesch 
betonte, daß er einem Regierungs- 
beamten »oder einer von der Re 
gierung delegierten Person in 
Salzburg Einsicht in den Brief 
der Gesandtschaft Wien gewähren 
werde,' in dem der Austrag <zur 
Geheimhaltung des Ausschusses 
ausgesprochen sei. Er gibt die 
ehrenwörtliche Versicherung, daß 
. diese seine Angabe richtig sei." 
Diesen Ausführungen Fleschs 
muß immer wieder entgegenge 
halten werden, daß Durchlaucht 
Prinz Eduard entschieden in Ab 
rede stellte, einen solchen Austrag 
gegeben zu haben, denn der fürst 
liche Eßsandtschafts-Sekretär von 
Baldaß berichtet am 8. August 
1921 in der Angelegenheit: 
„Was den Transport des Aus 
schusses nach Salzburg betrifft, so 
hat die fürstliche Gesandtschaft 
wohl angeordnet, daß derselbe nach 
außen als vertraulich zu behand- 
deln sei, daß es dem Renomee der 
Liechtenstein-Marke schaden könnte, 
wenn in der philatelistischen Oef-
	        

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