Volltext: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volksrechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein

hiefür gleich einzuheben, und dem Rentamte zum Verrait zu überliefern 
seyn. — Nimmermehr hingegen ist dem Ziegler die bisherige willkürliche 
Gebahrung beim Ziegel- und Kalchofen zu überlassen, oder gar der von 
ihm bisher exerzirte Verschleiss des Materials zu gestatten. Nach jedem 
ganz verschlissenen Brand Ziegeln erscheint der Ziegler zur Berechnung, 
exhibirt die Erfolganweisungen, die mit dem amtlich hierüber führenden 
Register collationiret, und beym richtigen Befund cassirt worden, und 
so wird auch bey den weiteren Bränden fürgegangen. 
37 tens 
Da auf dem Fürstenthume keine Feuerlöschordnung bestehet, ist eine den 
dasigen Umständen angemessene in Vortrag zu bringen, einsweil aber 
jede Gemeinde zu Anschaffung der Feuerhacken, und Leiter, dann Wasser- 
Eimer zu verhalten, welche unter einem zugänglichen Depot zu verwah- 
ren kommen. Auch bey den landesfürstlichen Gebäuden sind die nöthigen 
Hacken und Leiter in Bereitschaft zu halten, die abgängigen daher anzu- 
schaffen. 
38 tens 
Vor Antritt des Rentamts durch den dermaligen Rentmeister Smieth sind 
die Cameral-Gefälle äusserst lau betrieben worden, wodurch die Resten 
über Einmal hundert Tausend Gulden angewachsen sind, und die Staats- 
lasten mussten von der Hauptcassa bestritten werden. Seine Durchlaucht 
sefehlen nunmehr ernstliche Ermahnung der 
I: 
laufenden Schuldigkeiten ohne Gestattung des geringsten Restes, und Be- 
‚reibung der alten Rückstände, wesswegen Sie dem Rentamte auf jedes- 
malige Verlangen die kräftigste Assistenz zu leisten angewiesen werden. 
39 tens 
Die Schuldscheine über die zu Handen des Rentamts übernohmene Schuld- 
posten sind rücksichtlich der zureichenden Hypothek genau zu prüfen, 
— und die Schuldner zu Ausweisung der Sicherheit zu verhalten, widri- 
gens der an der Uibernahm dieser unverhypotizirten Kapitalien Schuld- 
tragende hiefür verantwortlich zu machen, und von denselben der Regress 
zu erholen seyn wird. 
410 tens 
Mit Einführung der geordneten Verlassenschafts-Abhandlungen tratt auch 
der Fall der Waisen-Rechnungsführung ein, welche nach der zuliegenden 
wiederum zurück gewärtigenden Instruction zu führen seyn wird. 
41 tens 
Die Zehendeinnahm hat künftig unter amtlicher Controll zu geschehen, 
nicht aber diese allein dem Amtsboth, und Zehentknecht von Mauern 
anzuvertrauen, die abgeordnete Controleur führet über Empfang der 
Zehende die gewöhnlichen Register, welche zur Rechnungsbeilage dienen, 
und der Ausdrusch wird gleichfalls kontrollmässig vollzogen. 
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