Volltext: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volksrechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein

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Bey Verkauf obrigkeitlicher Körner sind die Feldkircher Marktpreise 
zum Maassstab zu nehmen, und die Jahrszeit, — welche die Höchste An- 
wöhr verspricht, zum Verkauf zu wählen. 
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Die anlangenden Buchhalterey-Mängeln werden stäts in ein eigenes Proto- 
koll zu protokolliren, und hierinn auch die Erleiterungen zu vertragen 
seyn, um dem Rechnungsführer zur Evidenz zu dienen, und die Verbes- 
serung der begangenen Fehler so sicherer zu erzwecken. 
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Mehr Aufmerksamkeit, als zeither, wird künftig denen Wäldern zu 
schänken, sohin die so häufigen FrewIn durch das Einhütten des Viehes 
besonders bey der Bürst — Stehlen des Holzes, und Graserey abzuwähren, 
die Frevler hingegen nebst Ersatz des Schadens exemplarisch zu bestrafen 
seyn. 
Dem dasigen Revierjäger ist die Aufsicht über alle Waldantheile, und die 
öftere Nachsicht denen bestellten Holzknechten zur Pflicht zu legen, 
der dann jedesmal nach vollzogener Nachsicht dem Oberamte den Raport 
zu erstatten haben wird. Bey jeden Holzverkauf, oder sonstigen Abgaabe 
eines Bau- oder Wuhrholzes muss ein Oberamts-Controleur und der 
Jäger anwesend seyn, und die abgebende Stämme kontrollmässig ausge- 
zeichnet, bey Hause dann in die hiezu bestimmte Protokolle vertragen 
werden; — Jeder mit dem Zeichbail nicht geschlagene Stamm wird dem 
Jäger und Holzknechten zur Last gelegt, und von denselben zu bezahlen 
seyn. 
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Die Weinpreise werden jedesmal bey einer zu haltenden oberamtlichen 
Rathssitzung bestimmt, und hiernach zum Ausschank vorgelegt, oder der 
Verkauf im Gebünd vollzogen. 
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Da die Pachtung über die auf der Herrschaft Schellenberg existirende 
Schubflehen mit Ende d. J. expiriret, und die dermaligen Zeitumstände 
die Erhöhung der bisanherigen Zinsungen dicktiren; so werden Sie vor 
Erlöschung des Kontrackts denen Nutznüssern die Nothwendigkeit der 
Erhöhung vorstellen, und hiebey auf 10 p. C. Erhöhung des bey der lez- 
ten Kontrahirung entrichteten Ehrschatz-Geldes, dann 25 p. C. des der- 
maligen Zinses von 78 fr 46 xr auf 98 fr 31 xr unter Belassung der 
Natural-Erschittung von jährlichen 320 V. 4 m. Spelz, und 159 Viertel 
4 m Gerst, — endlich Reluirung eines Huhns zu 20 xr, dann eines Eyes 
zu 1 xr antragen, womit dann die weitere Pachtung auf 15 Jahre bewil- 
liget würde. — Uiber die diesfällige Einvernehmung wollen Sie ein ordent- 
liches Protokoll verführen, und zur Genehmigung einbringen — zu wel- 
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